Ergogene Hilfen: Doping oder Substitution? - problematisiert am Beispiel der Kreatin-Supplementation

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Heck, Hermann; Schulz, H.
Herausgeber:Kurz, Dietrich; Mester, Joachim
Erschienen in:Doping im Sport - zwischen biochemischer Analytik und sozialem Kontext : Symposium Koeln, 4. Nov. 1995, in memoriam Prof. Dr. Manfred Donike
Veröffentlicht:Köln: Sport u. Buch Strauß (Verlag), 1997, 1997. S. 29-45, Lit., Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISBN:3890010474
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199802209733
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Bei Anwendung der Dopingdefinition des IOC und der meisten Sportverbaende ist die hochdosierte Kreatinsupplementierung kein Doping, denn Kreatin steht nicht auf der Liste der verbotenen Stoffe. Alles, was nicht direkt verboten ist, ist aber gemaess dieser pragmatischen Definition erlaubt. Die hochdosierte Gabe von Kreatin ist jedoch auch nicht dem Begriff Substitution zuzuordnen. Denn darunter ist entsprechend der Definition des Deutschen Sportaerztebundes nur der Ersatz von Stoffen fuer den Energie- und Baustoffwechsel des Koerpers zu verstehen. Der Sporttreibende, auch der Hochleistungssporttreibende, hat kein Defizit an Kreatin, das eine 20-30fache Dosis der normalen Aufnahme begruenden koennte. Haeufig wird als Argument fuer eine hochdosierte Gabe (Supplementierung) von ergogenen Stoffen die gesundheitliche Bedeutung hervorgehoben. So wird fuer ergogene Substanzen wie Vitamine und vitaminaehnliche Stoffe der praeventive Charakter der Supplementierung mit einer antioxidativen, immunstimulierenden, regenerationsfoerdernden und aehnlichen Wirkungen begruendet, wobei fuer die meisten Praeparate der Wirksamkeitsnachweis im Sport noch aussteht. Eine praeventive Wirkung von hochdosiertem Kreatin ist nicht erkennbar. Somit hat die hochdosierte Kreatinaufnahme fuer Sportler und Trainer nur den einen Zweck: Steigerung der Wettkamfleistungsfaehigkeit. Unter diesem Aspekt stellt die Kreatinsupplementierung Doping dar, wenn man die Dopingdefinition des Europarates von 1963 beruecksichtigt, in der die Verabreichung physiologischer Substanzen in abnormaler Form unter den Tatbestand des Dopings faellt. Unabhaengig davon deuten die Befunde von WIEBKE et al. darauf hin, dass moeglicherweise gesundheitliche Beeintraechtigungen Folge der Kreatinsupplementierung sein koennen. Aus diesen Gruenden sollten die nationalen und internationalen Sportverbaende sowie das IOC Kreatin in die Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen aufnehmen. Verf.-Referat