Warum sollte es überall „Anerkannte Bewegungskindergärten“ (ABK) geben? Aktuelle Evaluationsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen
Autor: | Balster, Klaus |
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Erschienen in: | Praxis der Psychomotorik |
Veröffentlicht: | 36 (2011), 3, S. 159-162 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0170-060X |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU201112010316 |
Quelle: | BISp |
Abstract
In Nordrhein-Westfalen wurden bis Ende 2010 mehr als 400 „Anerkannte Bewegungskindergärten“ zertifiziert. Vorausgegangen war eine Initiative des Landessportbundes und seiner Sportjungend, den jungen Heranwachsenden quasi ein verbrieftes Recht zum Ausleben ihrer Bewegungswelten im Kindergarten zu garantieren. Mit den „Zertifizierungskriterien“ hat sich der Landessportbund hohe Standards gesetzt. So muss der Träger des Kindergartens eine Kooperation mit dem ortsansässigen Sportverein eingehen. Dem Konzept Bewegungserziehung“ folgend, ist der Kindergarten hiernach verpflichtet, den Kindern entsprechende „offene“ Bewegungsangebote im Innen- und Außenbereich zu machen. Das Erziehungspersonal muss über eine Sonderausbildung „Bewegungserziehung im Kleinkind und Vorschulalter“ qualifiziert werden. Die aktuellen Evaluationsergebnisse einer Befragung von „Anerkannten Bewegungskindergärten“ und kinderfreundlichen Sportvereinen werden kurz aufgeführt. Lemmer