Zur umfassenden und nachhaltigen Förderung der Entwicklung des Sports in Deutschland : Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Klaus Riegert, Peter Letzgus, Dr. Klaus Rose, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU ; BT-Drucksache 14/8865

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2002
Herausgeber:Deutschland / Bundesministerium des Innern
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:140 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020201000073
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 90 Fragen der Fraktion der CDU/CSU vom 09.10.2001 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet (Stand 24.04.2002).

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Sportpolitik der Bundesregierung wird von dem Bewusstsein um den besonderen Stellenwert bestimmt, den der Sport in der modernen Gesellschaft einnimmt. Mit der erstmals erfolgten Aufnahme in einer Koalitionsvereinbarung wurde die Sportförderung als eines der wichtigen Ziele der Bundesregierung ausdrücklich festgelegt. Die Bundesregierung hat die mit der Koalitionsvereinbarung gesetzten neuen Akzente in der Sportpolitik aufgegriffen und grundlegende Verbesserungen für den Sport vorgenommen. So wurden die finanziellen Rahmenbedingungen für den Sport ausgeweitet, das Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ für den Sportstättenbau in den neuen Bundesländern neu geschaffen, die Förderung des Leistungssports behinderter Menschen intensiviert, die Effizienz der bundesgeförderten Sportwissenschaft erhöht, die Interessen des Sports im Naturschutzrecht gesichert und die Förderung des Spitzensports trotz der gebotenen Haushaltskonsolidierung auf hohem Niveau stabilisiert sowie bei Bundesgrenz-schutz und Bundeswehr weiter ausgebaut. Die sportpolitische Bilanz der Bundesregierung braucht keinen Vergleich zu scheuen. Deshalb kann auch keine Rede davon sein, wie die Fragesteller in der Vorbemerkung behaupten, dass in zentralen Bereichen des Spitzensports gekürzt worden sei. Ebenso verfehlt ist der Vorwurf, die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung sei für Abstriche der Länder und Kommunen bei der Sportförderung verantwortlich. Die Bundesregierung bekennt sich in ihrer Sportpolitik auch zu dem Ziel der Förderung des Breitensports, weil sie sich in der gesamtstaatlichen Verantwortung für den Sport sieht. Die Erfolge der Bundesregierung bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Sport kommen den Sportvereinen und dort ehrenamtlich Tätigen unmittelbar zugute. So wurde nicht nur der Übungsleiterfreibetrag von 2 400 DM auf 3 600 DM im Jahr angehoben und auf Betreuerausgedehnt, sondern u. a. auch die Erteilung der unmittelbaren Spendenempfangsberechtigung an Sportvereine und eine einfache sowie materiell günstige Möglichkeit einer Pauschalierung des Gewinns aus Werbeeinnahmen ermöglicht. Zwischen der in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochenen Neuregelung der Sozialversicherungspflicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, der Ökosteuer und dem sog. Übungsleiterfreibetrag besteht kein sachlicher Zusammenhang, der eine nochmalige Ausweitung dieser Steuervergünstigung begründen könnte. Die sportliche Betätigung durch bestimmte gesellschaftliche Gruppen wie Frauen, Behinderte, Senioren und Aussiedlererhielt unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Länderzuständigkeit umfassende Impulse. Die Sportpolitik der Bundesregierung ist weiterhin darauf gerichtet, dem Sport auch vor dem Hintergrund der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts die Rahmenbedingungen zu sichern, die es ihm ermöglichen, seine gesamtgesellschaftlich herausragende Funktion zu erfüllen.