Beachtung der Menschenrechte während und nach den Europaspielen in Belarus : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/10113 – ; BT-Drucksache 19/10885

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2019
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Auswärtiges Amt
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:7 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020190600034
Quelle:BISp

Abstract des BISp

Die 19 Fragen der Fraktion der FDP vom 13.05.2019 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet (Stand: 12.06.2019).

Vorbemerkung der Fragesteller
Ein Jahr vor den Olympischen Sommerspielen bieten Sportgroßveranstaltungen mit olympischem Charakter wie die Europaspiele Athleten und Athletinnen aus ganz Europa die Möglichkeit, sich in olympischen und nichtolympischen Disziplinen zu duellieren. Das vom Europäischen Olympischen Komitee (EOK) organisierte Großereignis im Sport zieht Massen an und vereint europäische Nationen. Es gibt nach Ansicht der Fragesteller positive Seiten solcher Sportveranstaltungen.
Sie können dazu dienen, für die olympischen Werte wie Respekt, Freundschaft und sportliche Höchstleistung zu werben; gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, auf demokratische Werte und Menschenrechte aufmerksam zu machen. Allerdings wurde schon bei ihrer ersten Austragung im Jahr 2015 in Aserbaidschan der Ruf dieser Sportgroßveranstaltung aufgrund der Missachtung der Menschenrechtslage im Gastgeberland massiv geschädigt (www.spiegel.de/sport/sonst/europaspiele-2015-in-baku-sport1-und-die-menschenrechtea-1040666.html).
Sportgroßveranstaltungen wie die European Games werden aus Sicht der Fragesteller von den politischen Eliten vor Ort oft als öffentliche Plattform genutzt, um von den im Gastgeberland herrschenden gesellschaftlichen Verhältnissen und Missständen abzulenken. So wird durch den Fokus auf den Sport als soziales Ventil das öffentliche Interesse an gesamtgesellschaftlichen Problemen diffundiert. Dies geschah auch im Zuge der letzten Europaspiele in Aserbaidschan, als aserbaidschanische Regierungsmitglieder kritische Berichterstattung über die Europaspiele und die politische Situation vor Ort gezielt zu unterbinden versuchten (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/drohungen-aus-bakugegen-journalisten-bei-europa-spielen-13669688.html). Von besonderer Relevanz ist es aus Sicht der Fragesteller daher, Sportgroßereignisse wie die Europaspiele in Belarus als politische Plattform zu nutzen, um auf die Menschenrechtssituation vor Ort aufmerksam zu machen. Diese darf bei der Vergabe und bei der Austragung von Sportgroßveranstaltungen nicht unberücksichtigt bleiben.
Die Nachricht der Vergabe der zweiten Auflage der Europaspiele 2019 an die belarussische Hauptstadt Minsk stieß international sofort auf große Kritik. Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, zog sogar einen Boykott der Veranstaltung in Betracht (www.faz.net/aktuell/sport/sportpolitik/dosb-sagt-boykott-der-european-games-in-minsk-ab-15806432.html). Grund für die Kritik des DOSB ist die beunruhigende Menschenrechtslage in Belarus. Die internationale Presse berichtete in der Vergangenheit immer wieder über Verletzung demokratischer Normen und Werte durch die belarussische Regierung, wie die gezielte Marginalisierung der politischen Opposition, Verstöße gegen die Pressefreiheit und die Missachtung von Grundrechten (www.nzz.ch/sport/bereits-vor-der-zweiten-ausgabe-kaempfen-dieeuropa-spiele-um-ihre-existenz-ld.1470965). Auf der Rangliste der Pressefreiheit des Netzwerkes Reporter ohne Grenzen belegt Belarus im Jahr 2018 Platz 155 von 180 (www.reporter-ohne-grenzen.de/belarus/). Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsexperten schließen weitere Verhaftungswellen vor den Europaspielen und während der Austragung der Sportgroßveranstaltung nicht aus. Laut dem Global Slavery Index belegt Belarus Platz 20 von 167 evaluierten Staaten – das weist auf ein hohes Maß unfreiwilliger Arbeit, meistens in staatlichen Betrieben, hin. Obwohl die Durchführung von Sportereignissen wie den Europaspielen die Menschenrechtsprobleme in einem Land nicht alleine lösen kann, stehen der internationale Sport und seine Vertreter nach Ansicht der Fragesteller in der Verantwortung, keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechtslage in den Austragungsländern zu verursachen und bei Menschenrechtsverletzungen im Rahmen einer Sportgroßveranstaltung und darüber hinaus nicht wegzusehen.
Insbesondere aufgrund der finanziellen Beteiligung der deutschen Mannschaft an den Europaspielen in Minsk (www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/dosb-wird-ein-team-d-nach-minsk-entsenden/) ist die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in der Pflicht, diese Sportveranstaltung kritisch zu begleiten und sie als Anlass zu nehmen, sich öffentlichkeitswirksam für die Menschenrechte in Belarus einzusetzen.