12. Sportbericht der Bundesregierung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin: 2010, 130 S.
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag
Urheber:Deutschland / Bundesregierung / Presse- und Informationsamt
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Dokumententyp: Graue Literatur
Sprache:Deutsch
Schriftenreihe:Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Band 17,2880
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201609006755
Quelle:BISp

Einleitung

Der 12. Sportbericht gibt einen Überblick über die wesentlichen Ereignisse und bilanziert die Ergebnisse des Zeitraums 2006 bis 2009. Aufgrund der zeitlichen Nähe wird der Berichtszeitraum auf die Olympischen und Paralympischen Winterspiele Vancouver 2010 erweitert, die im Februar und März 2010 stattgefunden haben. Erstmals enthält der Sportbericht einen perspektivischen Ausblick auf wesentliche Eckpunkte der künftigen Sportpolitik. Die Erstellung der Sportberichte der Bundesregierung geht zurück auf einen Antrag des damaligen Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele aus dem Jahre 1971 (Bundestagsdrucksache VI/2152 vom 5. Mai 1971), in welchem die Bundesregierung um Berichterstattung über ihre Sportfördermaßnahmen gebeten wird. Diesem Antrag entsprechend wurde der Sportbericht zunächst alle zwei Jahre, ab dem 4. Sportbericht dann alle 4 Jahre vorgelegt. Ziel des Sportberichts ist es, neben der Wiedergabe der für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten, die Sportförderpolitik des Bundes zu bilanzieren. Die umfangreichen Sportfördermaßnahmen von Ländern, Kommunen und nichtöffentlichen Stellen, die sowohl für den Breiten- als auch für den Spitzensport unverzichtbar sind, können deshalb nur ansatzweise erfasst werden. Entsprechend der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die sich aus dem Grundgesetz für die Sportförderung ergibt, liegt der Schwerpunkt der Sportberichterstattung auf denjenigen Ereignissen und Maßnahmen, die den Spitzensport betreffen. Darüber hinaus umfasst der Bericht im Interesse einer Gesamtschau auch andere vom Bund wahrgenommene sportpolitische Aufgaben. Der 12. Sportbericht folgt dem Sachprinzip, das die im Einzelnen wahrgenommenen Aufgaben bei den jeweiligen Sachthemen darstellt. Grundsätzlich konzentrierten sich vorangegangene Sportberichte auf den Zeitraum der jeweils zu Ende gegangenen Legislaturperiode. Wie auch bereits beim 11. Sportbericht, wurde der Berichtszeitraum des 12. Sportberichts vor dem Hintergrund der Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Vancouver und Whistler im Februar und März 2010 um diesen Zeitraum erweitert.
Nach einstimmigem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 5. Juni 2008 enthält der 12. Sportbericht der
Bundesregierung erstmals einen perspektivischen Ausblick unter der Rubrik Gegenwärtige Planungen und Perspektiven (vgl. Abschnitt F). Der Sportbericht hat sich als wichtige Informationsquelle erwiesen; als Teil der Öffentlichkeitsarbeit trägt er deshalb dazu bei, die Sportpolitik der Bundesregierung fachlich fundiert aufzubereiten und transparent zu machen.