[2.] Sportbericht der Bundesregierung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Bonn: 1973, 83 S.
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag
Urheber:Deutschland / Bundesregierung / Presse- und Informationsamt
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Dokumententyp: Graue Literatur
Sprache:Deutsch
Schriftenreihe:Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Band 7,1040
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201609006781
Quelle:BISp

Einleitung

Der Beschluß des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 1971 ist aus Anlaß der Beratungen über den Bericht der Bundesregierung vom 28. August 1970 zur Sportförderung — Drucksache VI/1122 — ergangen. In diesem Bericht hatte die Bundesregierung auf Ersuchen des Deutschen Bundestages — eine detaillierte Darstellung über Art, Umfang und Inhalt der Sportförderungsmaßnahmen in den Bundesministerien des Innern, für innerdeutsche Beziehungen, für Jugend, Familie und Gesundheit, der Verteidigung, für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, des Auswärtigen und für Bildung und Wissenschaft gegeben und dargelegt, auf welche Weise eine notwendige Intensivierung der Sportförderungsmaßnahmen zu erreichen ist; — eine langfristige Konzeption für die Sportförderung, insbesondere eine Berechnung der für die Intensivierung der Sportförderungsmaßnahmen
benötigten Mittel erstellt und — Auskunft über die künftige Finanzierung des Sportstättenbaues gegeben. Im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien wird nunmehr der zweite Bericht über die Sportförderungsmaßnahmen der Bundesregierung vorgelegt. Der Aufbau des Berichts richtet sich im wesentlichen nach dem Aufbauschema des Berichts über die Sportförderung vom 28. August 1970. Nach der Erörterung allgemeiner Grundsätze folgt eine Darstellung der Sportförderungsmaßnahmen der einzelnen Ressorts. Im Berichtszeitraum hat auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Maßnahmen auf dem Gebiet der Sportförderung begonnen. Ein dieses Ressort betreffender Abschnitt ist daher in den Bericht neu aufgenommen worden. Dem Bericht ist ein Anhang beigefügt, der einen Teil der Unterlagen enthält, auf die in einzelnen Abschnitten Bezug genommen wird.