14. Sportbericht der Bundesregierung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin: 2019, 151 S.
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag
Urheber:Deutschland / Bundesregierung / Presse- und Informationsamt
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Dokumententyp: Graue Literatur
Sprache:Deutsch
Schriftenreihe:Verhandlungen des Deutschen Bundestages / Drucksachen, Band 19,9150
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201904003273
Quelle:BISp

Einleitung

Die Erstellung der Sportberichte der Bundesregierung geht zurück auf einen Antrag des damaligen „Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele“ aus dem Jahre 1971 (Bundestagsdrucksache VI/2152 vom 5. Mai 1971), in welchem die Bundesregierung um Berichterstattung über ihre Sportfördermaßnahmen gebeten wird. Diesem Antrag entsprechend wurde der Sportbericht zunächst alle zwei Jahre, ab dem 4. Sportbericht dann alle vier Jahre vorgelegt.
Ziel des Sportberichts ist es, neben der Wiedergabe der für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten, die Sportförderpolitik des Bundes zu bilanzieren. Die umfangreichen Sportfördermaßnahmen von Ländern, Kommunen und nichtöffentlichen Stellen, die sowohl für den Breiten- als auch für den Spitzensport unverzichtbar sind, können deshalb nur ansatzweise erfasst werden. Der 14. Sportbericht folgt dem Sachprinzip, das die im Einzelnen wahrgenommenen Aufgaben bei den jeweiligen Sachthemen darstellt. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017. Darüber hinaus sind die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in PyeongChang im Februar und März 2018 in den Sportbericht einbezogen worden. Die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Sotschi im Februar und März 2014 waren bereits Gegenstand des 13. Sportberichts und bilden daher keinen Schwerpunkt dieser Berichterstattung. Da der Sportausschuss des Deutschen Bundestages den im 12. Sportbericht erstmalig aufgenommenen perspektivischen Ausblick ausdrücklich befürwortet hat, enthält nach dem 13. auch der 14. Sportbericht erneut die Rubrik „Gegenwärtige Planungen und Perspektiven“ (vgl. Abschnitt G). Der Sportbericht hat sich als wichtige Informationsquelle erwiesen; als Teil der Öffentlichkeitsarbeit trägt er deshalb dazu bei, die Sportpolitik der Bundesregierung fachlich fundiert aufzubereiten und transparent zu machen.