Förderung von Leistungssportlern aus der Ukraine : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Klaus Stöber, Andreas Bleck, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD ; Drucksache 20/5107

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2023
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:3 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020230100007
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 8 Fragen der Fraktion der AfD vom 08.12.2022 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet. Stand: 22.12.2022.
Vorbemerkung der Fragesteller
Aufgrund des seit dem 24. Februar 2022 andauernden russischen Angriffs auf die Ukraine flüchten immer mehr Ukrainer nach Deutschland. Laut Angaben der Bundespolizei wurden bis zum 21. August 2022 ca. 968 000 ukrainische Flüchtlinge registriert (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1294820/umfrage/kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-in-deutschland/). Es ist nach Auffassung der Fragesteller anzunehmen, dass sich darunter auch zahlreiche Leistungssportler befinden. Um keine Einbußen bei Kondition und Leistungsfähigkeit sowie ggf. auch weitere professionelle Nachteile zu erleiden, benötigen diese kontinuierliche Fördermöglichkeiten. Zudem gibt es in den Augen der Fragesteller auch konkreten Anlass zur Besorgnis. So durften nach einem Vorstandsbeschluss des Deutschen FußballBundes (DFB) Flüchtlinge aus der Ukraine anders als Flüchtlinge aus anderen Ländern zunächst nicht im Punktspielbetrieb (auch Amateure) teilnehmen (https://www.sportschau.de/fussball/dpa-dfb-zu-ukraine-transfers-keine-pflichtspieleinsaetze-moeglich-story100.html). Diese Entscheidung wurde mittlerweile korrigiert (https://www.dfb.de/news/detail/gefluechtete-was-klubs-wissen-muessen-239021/). Ein grundlegender Schritt zur Unterstützung geflüchteter ukrainischer Sportler war zunächst die Einrichtung eines Soforthilfefonds durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sporthilfe, in deren Aufsichtsrat sich mit Nancy Faeser auch ein Vertreter der Bundesregierung befindet (https://www.dosb.de/ueber-uns/ukrainehilfe).