Hearing I Sportrecht – Grundlegende Fragen zu Recht und Moral

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Schild, Wolfgang
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Arbeitspapier, Preprint Tagungsbeitrag
Dateiformat:pdf
Umfang:3 Seiten
Teil von:http://www.translating-doping.de
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020121000300
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die erste Podiumsdiskussion der Veranstaltung Hearing I „Doping: Recht und Moral“ des Verbundprojekts „Translating Doping – Doping übersetzen“, die am 16.10.2009 an der TU Berlin stattfand, trug den Titel „Grundlegende Fragen zu Recht und Moral.“ Es wurden die für die gesamte Moderne konstitutiven Bestimmungen des Rechts und der Moral in Bezug auf die Dopingthematik erörtert. In den vorliegenden Thesen geht Verf. auf das Auseinanderscheren von moralischen und rechtlichen Normen ein. Im sportlichen Wettkampf steht die körperlich messbare Bewegung im Mittelpunkt. Die „natürliche“ „Selbstbewegung“ wird grundgelegt und jede „künstliche“ Bewegung als sportwidrig ausgeschlossen. Doch ist im modernen Sport die Grenze zwischen Bewegung und Bewegtwerden fließend, was bedeutet, dass sie definiert werden muss. Doping und Dopingverbot müssen in den Sportregeln inhaltlich beschrieben werden, weil ein bloßer Hinweis „Du sollst nicht dopen!“ dafür unzureichend ist. Erforderlich ist die nähere Bestimmung, wodurch das Sportverbandsrecht, das diese Regeln ausmacht, in eine Spannung gerät, die der des „positiven staatlichen Rechts“ gleicht. Es werden Vorschriften erlassen, die angeben, wann die Verbände eine Sanktion verhängen dürfen. Geregelt wird das Verhalten, das sanktioniert werden darf; aus dieser „Sanktionsnorm“ wird dann auf die „Verhaltensnorm“ zurückgeschlossen. In den Vordergrund rückt damit die Sanktionsnorm mit der Konsequenz, dass nach dem eigentlichen Geboten- und Verbotensein nicht mehr gefragt wird. Dadurch geht der Bezug zum Grundsatz der Fairness verloren.