Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Fachbuch, Bericht, Studie
Dateiformat:pdf
Umfang:94 Seiten
Teil von:http://www.dosb.de
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020120500077
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des Deutschen Sportbundes“ beschreiben aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen Zielsetzungen und inhaltliche Passfähigkeit von Ausbildungsgängen immer nur für einen bestimmten Zeitraum hinreichend genau. Schon in der vergangenen Amtszeit des Bundesausschusses Bildung hatten einige Mitgliedsorganisationen die Fortschreibung der Rahmenrichtlinien angeregt, die dann im Jahr 2003 aufgegriffen und mit der tatkräftigen Unterstützung von zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsorganisationen abgeschlossen werden konnten. Mit der nun erfolgten 8. Fortschreibung der Rahmenrichtlinien (Stand November 2005) wurden zahlreiche, für das Qualifizierungswesen wichtige Aspekte erstmals aufgegriffen, die gegenüber den bisherigen Rahmenrichtlinien wesentliche Erweiterungen darstellen und gleichzeitig die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Qualifizierungswesen zum Ausdruck bringen. Die Zielsetzungen und die inhaltliche Beschreibung der Ausbildungsgänge sind aktualisiert und in der Ausdifferenzierung den Erfordernissen angepasst worden. Bildung und Ausbildung sind Querschnittsaufgaben, die alle Bereiche im Leistungs-, Breiten- und Freizeitsport gleichermaßen ansprechen und miteinander verknüpfen müssen. Der Notwendigkeit, ein eigenständiges, verbandliches Ausbildungswesen im Deutschen Sportbund zu stabilisieren und auszubauen, kommt künftig eine noch größere Bedeutung zu. Die aktualisierten Rahmenrichtlinien leisten ihren Beitrag zur angestrebten Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit der einzelnen Ausbildungsabschlüsse. Gleichzeitig lassen sie den einzelnen Ausbildungsträgern den notwendigen Freiraum zur verbandsspezifischen Ausgestaltung der eigenen Ausbildungskonzeptionen. Die damit verbundenen Erwartungen begründen die differenzierte Entwicklung und Eigenständigkeit des Lehrwesens innerhalb der Sportorganisationen. Das verbandliche Lehrwesen kann nur durch die Geschlossenheit aller an der Ausbildung Beteiligten auf Dauer Bestand haben und überzeugend gegenüber Dritten platziert werden. Nur so ist das Ziel der Rahmenrichtlinien, die Gleichwertigkeit und Vergleichbarkeit aller Ausbildungsgänge der unterschiedlichen Träger überzeugend zu erreichen.