Unterlassungsanpruch bei Lärmimmissionen einer Seilbahn : Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 24. September 2019; 8Ob61/19 g

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:17 (2020), 1, S. 109-121
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU202007005351
Quelle:BISp

Abstract

Immissionen im Zusammenhang mit Sportanlagen und Sportstätten bilden seit jeher ein ebenso beliebtes wie komplexes Exerzierfeld, insbesondere für Juristinnen und Juristen. Eine Vielzahl von Rechtsfragen lassen das Immissionsrecht zu einer diffizilen Materie werden, was sich auch im nachfolgend wiedergegebenen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) manifestiert. Im konkreten Fall fühlten sich die Kläger durch den Lärm einer Gondelseilbahn - sie hatte einen vorher bestehenden Sessellift ersetzt - gestört. Fraglich war nun unter anderem, ob die Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch gegeben waren. Der OGH hatte dazu u.a. auf Fragen betreffend die Parteistellung der Nachbarn im verwaltungsbehördlichen Verfahren einzugehen und bejahte im Ergebnis einen Unterlassungsanspruch.