Kontraindikationen zum Start bei Langzeitwettkämpfen aus sportmedizinisch-internistischer Sicht

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Neumann, Georg
Erschienen in:29. & 30. Internationales Triathlon-Symposium Niedernberg 2014 / Niedernberg 2015
Veröffentlicht:Hamburg: Feldhaus, Edition Czwalina (Verlag), 2016, S. 100-110, Lit.
Forschungseinrichtung:Institut für Angewandte Trainingswissenschaft
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Dokumententyp: Tagungsband
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201701000556
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Eine Kontraindikation für die Vorbereitung oder einen Start zu Langzeitwettkämpfen (z. B. Marathonlauf, Triathlon) liegt vor, wenn akute oder chronische Herzerkrankungen mit Symptomatik vorliegen. Wenn bei Herzerkrankung oder EKG-Befunden ein erhöhtes Risiko des plötzlichen Herztodes besteht (z. B. akzessorische Leitungsbahnen, Ionenkanalstörungen, Kardiomyopathien,) ist ein Startverbot aus ärztlicher Sicht gegeben. Startverbot besteht auch, wenn anamnestische Hinweise auf eine mögliche Herzerkrankung bestehen, ohne dass bisher eine umfassende Diagnostik, einschließlich Familienanamnese, erfolgte. Startverbot besteht weiterhin, wenn eine ungeklärte Dyspnoe, Angina Pektoris, Palpitation, Schwindel, Synkopen oder auffällige Familienanamnese vorliegen. Wenn eindeutige Hinweise auf Herzerkrankung, mit erhöhtem Risiko eines plötzlichen Herztodes bei Belastung bestehen, ist der Start zu unterlassen. Die aufgeführten Kontraindikationen sind als absolute Kontraindikationen für ein intensives Ausdauertraining oder einer Teilnahme am Wettkampfsport aufgrund eindeutiger Positionen in der kardiologischen Fachliteratur zu betrachten. In Ausnahmefällen sind relative Kontraindikationen möglich, die bei kardiologischen Befunden und kontrollierter sportmethodischer Vorbereitung auf eine längere Belastung nicht zur gesundheitlichen Gefährdung führen. Nicht nur aus kardiologischer Sicht sind Startverbote oder begrenzte Belastungen ärztlicherseits auszusprechen, sondern auch bei weiteren Erkrankungen aus internistischer, sportmedizinischer oder orthopädischer Sicht.