Die Ablehnungskategorien bei Aufnahmeverträgen von Vereinen in den LSB

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Engelhardt, Norbert
Erschienen in:Vergessen, verdrängt, abgelehnt : zur Geschichte der Ausgrenzung im Sport ; Tagungsbericht der 10. Hoayer Tagung zur Sportgeschichte vom 10. bis 12. Oktober 2008
Veröffentlicht:Münster: Lit-Verl. (Verlag), 2009, S. 140-151, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201104003695
Quelle:BISp

Abstract

Verf. berichtet im vorliegenden Beitrag über das Aufnahmeverfahren des LandesSportBundes Niedersachsen e.V. (LSB). Der LSB hat in seinem Leitbild und in seiner Satzung zum einen die entscheidenden konstitutiven Zweckbestimmungen fixiert und zum anderen das Aufnahmeverfahren in einer Aufnahmeverordnung geregelt. Auf diese drei konstituierenden formalen Bestimmungen des LSB wird bei einem Aufnahmeverfahren zurückgegriffen. Der aufnahmebegehrende Verein hat hinreichend darzulegen, dass er die formalen Voraussetzungen erfüllt und darüber hinaus die weiteren geforderten Wertevorstellungen, das Grundverständnis und das gemeinsame Sportverständnis pflegt und lebt. Der LSB kennt die Problematik des heutigen Sportbegriffes und auch des Sportverständnisses. Der LSB verschließt sich nicht neuen Entwicklungen, gleichwohl sucht er auch nach entsprechenden Abgrenzungsmerkmalen um einer Beliebigkeit und einem Verlust der eigenen Konturen entgegenzuwirken. Der LSB muss sich und seine Sportarten in einem Spagat zwischen Öffnung und Abgrenzung austarieren. Verf.-Referat