Freisprüche trotz unzulässiger TV-Werbespots

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:2010, 4, S. 341-349, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201103001893
Quelle:BISp

Abstract

Der vorliegende Beitrag gibt das leicht gekürzte Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 24. März 2010, I. Strafkammer, SU090044/SU090044, wieder. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Obergericht des Kantons Zürich hat sich im Urteil mit dem Freispruch des Bezirksgerichts Zürich vom 13. Mai 2009 befasst. Jener Entscheid ist in CaS 2010, 65ff. abgedruckt worden. Das Obergericht hat das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis bestätigt, den Freispruch allerdings wesentlich anders begründet und dabei der Vorinstanz unrichtige Tatsachenfeststellung, die nahezu als „unhaltbar bzw. abwegig“ qualifiziert wurde (12.11.), entgegenhalten. Der Werbespot von „bwin“ verletzte nach Auffassung des Obergerichts das Lotteriegesetz. Verf.-Referat