Bitte nichts gegen die Juniorprofessur!

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Memmert, Daniel
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:11 (2004), 2 (Nachwuchsförderung), S. 25-28, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201008006560
Quelle:BISp

Abstract

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 27. Juli 2004 entschieden, dass das „5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Vorschriften (5. HRGÄndG) vom 16. Februar 2002“ wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit bedeutungslos ist. Diese Entscheidung bedeutet, dass die Juniorprofessur (JP) als eine zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeit zum Erlangen der Professur in die Hochschulgesetzgebung weiter Bestand haben kann aber nicht muss. Auch weiterhin wird es in Deutschland möglich sein, zu habilitieren. Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht gegen eine einzige, „goldene“ Qualifikationsmöglichkeit zur Professur entschieden. Eher ist „Vielfalt“ Trumpf. Es stehen den promovierten Wissenschaftlern jetzt mehrere Wege offen. Neben der JP oder Emmy-Noether Stipendien wird auch die traditionelle Habilitation weiter Bestand haben. In der Sportwissenschaft gibt es z. Zt. sechs JP (Oliver Höner, Mainz; Holger Preuß, Mainz; Markus Raab, Flensburg; Rüdiger Reer, Hamburg; Katja Schmitt, Göttingen; Heiko Wagner, Jena). Ziel einer kleinen Umfrage unter diesen JP war es, etwas über Ihre Möglichkeiten an Ihren neuen Instituten zu erfahren. Welche Voraussetzungen haben sie vorgefunden bzw. konnten sie sich bis jetzt aufbauen? Dazu wurde ihnen ein zweiseitiger Fragebogen zugesandt, der Items von acht thematischen Schwerpunktbereichen enthält. Rückmeldung gaben fünf der sechs JP. Ergebnisse: 1. Entgegen den Aussagen der Bundesregierung ist keine Stelle mit Tenure Track versehen. Vereinzelt werden dennoch spezifische und zumindest vergleichbare Perspektiven benannt. 2. Die genauen Kriterien für die Zwischenevaluation waren vor Vertragsunterzeichnung nicht oder nur grob bekannt. Dies hängt aber vereinzelt auch mit fehlenden Erlassen in den Landesgesetzen zusammen. Als erste, mögliche Kriterien werden genannt: Publikationslage, Drittmitteleinwerbung (jeweils externe Gutachter) und Lehre (interne Evaluation). 3. Die Ausstattung der JP schwankt beträchtlich. Während einige der JP auf die vom Bund zur Verfügung stehenden 60.000 € Anschubfinanzierung zurückgreifen können, beschränkt sich die Erstausstattung anderer JP auf Büroräume und Mitarbeiterzimmer. Auch werden weitere Etats für Hiwi- Gelder und/oder Reisekostenerstattung genannt. 4. Nur in Ausnahmefällen hatten die JP die Möglichkeit, bei Ihrer Einstellung zu verhandeln. 5. Die Lehrverpflichtung der JP beträgt im Mittel in den ersten drei Jahren 4 SWS. 6. Nahezu alle JP haben angegeben, dass Sie schon Zeit gefunden haben, sich eine eigene Arbeitsgruppe u. a. auch mit der Hilfe von Hiwi-Geldern aufzubauen. 7. Gemeinsame Projekte und Forschungsanträge mit dem Kollegium sind z. T. geplant, aber in den meisten Fällen noch nicht realisiert worden. 8. Die JP geben eine Reihe von Dienstaufgaben an. Dazu zählen vornehmlich Forschungsangelegenheiten, Lehrveranstaltungen, Prüfungsabnahmen, Aufgaben in der Selbstverwaltung, Gremienarbeit (Fakultätssitzungen/Senat) sowie Studiengangskommissionen. Zusammenfassend finden die JP aus unterschiedlichen Teildisziplinen (Bewegung und Training, Sportdidaktik, Sportmedizin, Sportökonomie, Sportpsychologie) an den verschienen Standorten in den unterschiedlichen Bundesländern durchaus vergleichbare Bedingungen vor. Gekennzeichnet ist ihre Situationen durch große Selbstständigkeit und Freiheiten in der Forschung und Lehre, wie es die Bundesregierung propagiert hatte. Dennoch bleiben immer noch vereinzelt gewisse Unsicherheiten und strukturelle Unklarheiten. Dringender Handlungsbedarf herrscht hinsichtlich der Tatsache, dass keine JP-Stelle mit Tenure-Track versehen ist. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)