In der Spur bleiben: rechtliche Aspekte des Schleppliftunfalles in den deutschsprachigen Alpenländern
Autor: | Dambeck, Gerhard |
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Erschienen in: | FdSnow |
Veröffentlicht: | 5 (1996), 8, S. 15-19 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 1864-5593 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200809002786 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Aus den Statistiken zur Schleppliftbeförderung aus Österreich (1985: 275 Mio. Personen, 145 Unfälle; 1992/93: 288 Mio. Personen, 92 Unfälle) und der Schweiz (1992/93: 139 Mio., 46 Unfälle) kann in Ermangelung deutscher Statistiken hochgerechnet werden, dass 1992/93 195 Mio. Personen in den deutschen Wintersportgebieten befördert wurden und 70 Unfälle mit Verletzungsfolgen stattfanden. Der Beförderungsvorgang bedingt eine technische Einrichtung (Schleppanlage mit Zugseil und Schleppgehänge), eine den Betriebsvorschriften entsprechende Schleppspur inklusive gefahrenfreiem Seitenbereichen und adäquate sportliche Fähigkeiten der nutzenden Personen. Aus diesen Voraussetzungen resultieren 4 Unfallursachen: 1. Technische Mängel der Anlage, 2. Mängel der Schleppspur, 3. Sonstige Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht, 4. Fehlverhalten von Liftbenutzern. Gemäß der in Deutschland für Schadensersatzansprüche nur geltenden Gründsätze der Verschuldenshaftung stellt Verf. je einen Fall mit guten, unsicheren und keinen Erfolgsaussichten dar. Für die Schweiz gilt ähnliches, jedoch wird dort zwischen der reinen Kausalhaftung und der Verschuldenshaftung unterschieden, während in Österreich Schlepplifte in den Geltungsbereich des Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz einbezogen wurden. Im Anhang des Artikels finden sich die DSV-Tipps für Schleppliftfahrer, die den Skifahrern Verhaltensempfehlungen für Beginn, Durchführung und Beendigung der Fahrt, die Eigenverantwortlichkeit, aber auch das Sicherheitsbedürfnis anderer Schleppliftbenutzer einleuchtend darstellen. Amendt