Kollisionsunfälle mit Skipistengeräten – Haftung nach deutschem und österreichischem Recht
Autor: | Dambeck, Gerhard |
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Erschienen in: | FdSnow |
Veröffentlicht: | 5 (1996), 8, S. 20-22 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 1864-5593 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200809002787 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Die Haftungsfrage bei Kollisionsunfällen zwischen Skifahrern und motorisierten Schneefahrzeugen ist häufig schwierig zu beantworten. Ein verletzter Skifahrer muss für eine Schadensersatzklage nachweisen können, dass auf der Betreiberseite eine unerlaubte Handlung begangen wurde. Das gilt auch, falls auf positive Vertragsverletzung gemäß dem Beförderungsvertrag (gefahrlose Abfahrt) geklagt wird. Wegen der Schwierigkeit des Verschuldensnachweises wird häufig nach einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung verlangt. Das dafür notwendige Haftpflichtgesetz gilt jedoch genauso wenig wie die Gefährdungshaftung für Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr im Falle eines Pistenraupeneinsatzes. Daher ist der Skifahrer gehalten – soweit alle Sicherheitsmaßnahmen seitens des Betreibers eingehalten wurden – vorausschauend und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren und sich an die FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer sowie die DSV-Tipps zum Verhalten gegenüber Pistenraupen zu halten, die dem Artikel angehängt sind. Amendt