Medizinische Ausnahmegenehmigung

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Clasing, Dirk
Erschienen in:Entwicklung in der Dopingforschung
Veröffentlicht:Köln: Sportverl. Strauß (Verlag), 2006, S. 101-104, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200612002893
Quelle:BISp

Abstract

Kranke SportlerInnen dürfen unter bestimmten therapeutischen und medizinisch induzierten Voraussetzungen verbotene Wirkstoffe zur ärztlichen Behandlung einnehmen. Die „World Anti-Doping Agency“ (WADA) hat hierzu einen Code festgeschrieben, nach dem die SportlerInnen um eine Ausnahmegenehmigung „Therapeutic Use Exemptions“ (TUE) ) ersuchen können. Die Medikation darf jedoch keine zusätzliche Leistungssteigerung bewirken. Verf. stellt zunächst die Vorgehensweise des Genehmigungsverfahrens vor, ehe gezeigt wird, unter welchen Bedingungen (TUE) Beta-2-Angonisten und Glukokortikoide als Inhalation eingenommen werden dürfen. Lemmer