Die Justiz - ein kritischer Begleiter des Fußballs

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Steiner, Udo
Erschienen in:Der Fußball - ein Beitrag zu einer Gesellschaftskultur der Zukunft. Referate vorgetragen bei der Jubiläumstagung des WFV am 19. und 20. Oktober 2001 in Wangen/ Allgäu
Veröffentlicht:Sindelfingen: Röhm (Verlag), 2002, S. 45-58, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200306001540
Quelle:BISp

Abstract

1951, als der Württembergische Fußballverband in seine Nachkriegsgeschichte startete, kannte der Fußball vor allem Regeln. Das Sportrecht war noch nicht erfunden. 1968 veröffentlichte Fritz Werner, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, seinen Vortrag über "Sport und Recht"; dies gilt als der literarische Startschuss zum Aufbruch in die neue Sportrechtswelt. 2001 bewegt sich der Fußball in einem dichten Geflecht von eigengesetzten Regeln des Sports und staatlichem Recht. Der Prozess der Verrechtlichung, die Ausdehnung des Rechts auf immer neue Sachverhalte, drängt sich als juristische Summe der dazwischenliegenden 50 Jahre auf. Das Fußballrecht als verbandsautonome Sonderrechtsordnung hatte in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik zunächst eine unauffällige Existenz. Dies änderte sich im Zusammenhang mit der juristischen Aufarbeitung des Bestechungsskandals in der Fußballbundesliga. Sie initiierte eine breit geführte Diskussion über die Grenzen der Verbandsstrafgewalt. Dass der Prozess der Verrechtlichung gerade heute den Fußball mit besonderer Wucht erfasst hat, liegt vor allem in seiner zunehmenden Ökonomisierung begründet. Dabei erwies sich der DFB als ein rechtsoptimierter Verband. Der DFB hat inzwischen nicht nur einen Justitiar, sondern einen Chefjustitiar und vor allem ein Präsidiumsmitglied für den Bereich "Recht". In der Abwehr ökonomischer Gefährdungen des Sports kommt dem Sportfan als einer Art Subsystem des Sports eine Schlüsselrolle zu: Wendet er sich vom Sport ab, weil ihn dessen finanzielle Auswüchse und deren Folgen abstoßen, so müssen Sportverbände, Vereine und deren Geldgeber handeln. Dabei kommt die Erfahrung zur Geltung, dass den Geldgebern ein Sport nichts mehr nützt, der keine Fans mehr hat. Schiffer