Das Lizenzierungsverfahren des Ligaverbandes "Die Liga Fußball-Verband e.V.": Anforderungen an die Rechnungslegung und Prüfung

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Straub, Wilfried; Holzhäuser, Wolfgang; Gömmel, Rainer; Galli, Albert
Erschienen in:Sportmanagement : Grundlagen der unternehmerischen Führung im Sport aus Betriebswirtschaftslehre, Steuern und Recht für den Sportmanager
Veröffentlicht:München: Vahlen (Verlag), 2002, S. 75-95, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200301000167
Quelle:BISp

Abstract

Mit der Gründung des Ligaverbandes "Die Liga Fußball-Verband e.V." im Jahr 2000 wurde der Betrieb der Bundesliga und der 2. Bundesliga aus dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) ausgegliedert und neu organisiert. Das Lizenzierungsverfahren zur Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird seither durch die Tochtergesellschaft des Ligaverbands, der Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) getragen. Möchte eine Mannschaft an den Lizenzligen teilnehmen, muss sie eine Lizenz nach den Bestimmungen des §§ 1 ff. Lizenzierungsordnung (LO) durch einen Vertrag mit dem Ligaverband erwerben. Der Vertrag regelt die Zulassung, die verbindliche Unterwerfung unter die Satzung, die Ordnungen und die Richtlinien des Ligaverbandes und des DFB sowie die Anerkennung der Entscheidungen des Ligaverbandes und des DFB. Verf. geben einen Überblick über die Voraussetzungen für die Lizenzerteilung und wie der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen ist. Die DFL überprüft die organisatorischen, technischen und spieltechnischen Anforderungen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Kapitalverhältnisse des Bewerbers müssen so beschaffen sein, dass die Verpflichtungen aus dem Spielbetrieb bis zum Ende der kommenden Spielzeit erfüllt werden können. Es gibt verpflichtende Mindestgliederungen, die die Vereine und Kapitalgesellschaften bei der Erstellung ihrer Bilanz, ihrer Gewinn- und Verlustrechnung und bei der Darstellung des Vereinsvermögens befolgen müssen. Die Prüfung der Vereine und der Kapitalgesellschaften erfolgt nach den Vorschriften der §§ 317, 32, bis 323 des Handelsgesetzbuches. Damit unterwirft der Ligaverband Vereine mittels verbandsrechtlicher Bestimmungen den handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung sowie den handelsrechtlichen Normen zur Prüfung. Der Wirtschaftsprüfer muss die wirtschaftlichen Beziehungen zu Beteiligungsunternehmen und verbundenen Unternehmen hinsichtlich der Angemessenheit von Leistungen und erhaltenen Gegenleistungen beurteilen und Auswirkungen der wirtschaftlichen Situation der Beteiligungsunternehmen und der verbundenen Unternehmen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers würdigen. Das Regelungswerk ist ein Instrument des Ligaverbandes, um seine wirtschaftliche Kontrolle über die Teilnehmer an den Berufsfußball-Ligen auszuüben und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Weinke