Kann die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Rechtsfigur der besonders gefährlichen Sportart in der sportlichen Praxis bestätigt werden?

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Parzeller, Markus (Dr. Markus Parzeller, Tel.: 06104 971991)
Mitarbeiter:Braum, Eric; Raschka, Christoph
Forschungseinrichtung:Dr. Markus Parzeller
Finanzierung:Eigenfinanzierung
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:01/1999 - 06/2000
Schlagworte:
Erfassungsnummer:PR019990106361

Zusammenfassung

Wenn Sportarten als besonders gefährlich angesehen werden, kann dies unter Umständen zu einem Ausschluß der Lohnfortzahlung führen, wenn von einer die Lohnfortzahlung ausschließenden verschuldeten Arbeitsunfähigkeit auszugehen ist. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist von einer verschuldeten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, wenn der Arbeitnehmer beim Sport quasi als Verschulden gegen sich selbst einen groben Verstoß gegen die zumutbare Sorgfalt bezüglich der eigenen Gesundheit vorgenommen hat. Bei gerichtlichen Verfahren werden gefährliche Sportarten nach dem Einzelfall beurteilt. So wurde vom BAG die Rechtsfigur der besonders gefährlichen Sportart entwickelt, bei deren Betreiben von einem Verschulden des Sportlers bei Verletzungen im Hinblick auf das Lohnfortzahlungsgesetz auszugehen ist. Als besonders gefährlich gilt nach dem BAG die Sportart, die mit spezifischen Risiken verbunden ist, die sich auch bei guter Ausbildung und sorgfältiger Beachtung der erforderlichen Regeln nicht beherrschen läßt. Anhand einer Urteilsanalyse der Instanzgerichte und der gängigen Kommentierungen und Literatur wird untersucht in welchem Umfang Sportarten als besonders gefährlich eingestuft werden. Daneben wird dieses Material mit Untersuchungen zu Todesfällen und Verletzungen beim Sport verglichen.

(Zwischen)Ergebnisse

Bisher konnte lediglich ein Urteil des Arbeitsgerichts Hagen aus dem Jahre 1989 eruiert werden, das Kick-Boxen wegen seines "unübersehbaren Verletzungsrisikos" als besonders gefährliche Sportart eingestuft hat.