Die ersten machen die Türen auf: als Juniorprofessorin an der Humboldt Universität in Berlin

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Goller, Mirjam
Erschienen in:Ze-phir
Veröffentlicht:10 (2003), 1 (Aktuelle Stellenentwicklung an sportwissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland), S. 28-31
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1438-4132, 1617-4895
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201008006584
Quelle:BISp

Abstract

Verf., Slavistin und Literaturwissenschaftlerin, wurde Mitte Juni 2002 auf die Juniorprofessur für Ostslavische Literaturen und Kulturen an der Humboldt-Universität in Berlin berufen und ist seit 1. Oktober 2002 im Amt. Daher wird die in diesem Beitrag enthaltene Information über die Position und Erfahrung als Juniorprofessorin lediglich aus einer geisteswissenschaftlichen Perspektive vermittelt. Verf. war auch vorher schon Slavistin und Literaturwissenschaftlerin auf einer Qualifikationsstelle an der Humboldt-Universität. Es handelt sich also um eine Hausberufung. Im Wesentlichen hat sie in ihrer alten Position nichts anderes gemacht, als was sie jetzt tut. Hausberufung heißt aber nicht, dass das übliche Berufungsverfahren nicht auch für sie gegolten hätte. Die von ihr besetzte Juniorprofessur ist strukturell aus der Umwidmung einer vakanten Assistentenstelle (C1) entstanden. D. h., ein Professor hat die ihm zustehende Cl für eine Umwidmung in eine Juniorprofessur zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren der durch einen Lehrstuhlinhaber autorisierten Umwidmung ist das bislang übliche bei der Schaffung von Juniorprofessuren. Was zum einen heißt, dass die Juniorprofessuren keine zusätzlichen, neuen Stellen im Haushalt der Universitäten sind, und zum anderen bedeutet, dass die stellengebenden Professoren durchaus ein Mitspracherecht bei der Besetzung dieser Umwidmungen haben. Als noch nicht verbeamtete Juniorprofessorin verdient Verf. ein BAT-II a-Gehalt, Ost-Tarif. Nach der Verbeamtung auf Zeit steht ein W1-Gehalt in Aussicht. Diese Position, die sich zwischen früher Etablierung (Professur) und Qualifikationsstelle (Junior) bewegt, umreißt das Aufgabenfeld einer Professur, nur nicht im ganz gleichen Umfang. In Forschung, Lehre und Verwaltung wird gleichermaßen Ergebnis und Leistung erwartet. Das Lehrdeputat beläuft sich an der Humboldt-Universität in den ersten drei Jahren der auf sechs Jahre angelegten Juniorprofessur auf vier Semesterwochenstunden, in der zweiten Hälfte auf sechs. Wie für sog. ordentliche Professuren gilt auch für Juniorprofessoren Prüfungsrecht und -pflicht, auch Promotionsrecht. Als Nichthabilitierte sind Juniorprofessoren nicht berechtigt, Habilitationsverfahren durchzuführen oder Mitglied einer Berufungskommission zu sein. Eine Juniorprofessur ist strukturell ein Solitär. Man agiert für sich allein, infrastrukturell ohne Unterstützung. Dies ist die offizielle Situation, inoffiziell scheint die Unterstützung für den Erfolg einer Juniorprofessur durch das Institut unverzichtbar. Zwei Fragen, die, gerade weil sie nicht geklärt sind, häufig gestellt werden, betreffen den „tenure track“ und die Evaluationskriterien. „Tenure track“ heißt Verbleib am Institut unter gleichen Bedingungen, auf gleichem strukturellem und finanziellem Niveau. Für Hausberufungen verbietet sich der „tenure track“ von selbst, selbst bei positivster Bewertung. Nach den ersten drei Jahren werden Juniorprofessoren einer Zwischenevaluation unterzogen, deren Bewertungskriterien noch nicht feststehen. Es kursieren erste vage Informationen, die sich im üblichen Bereich bewegen: „Forschung ist wichtiger als Lehre, Lehre ist wichtiger als Verwaltung und das wichtigste überhaupt sind Drittmitteleinwerbungen.“ Das Fazit von Verf. nach dem ersten Semester als Juniorprofessorin ist positiv. Sie kann die Juniorprofessur als Stelle empfehlen – vorausgesetzt, man trifft auf ein kooperatives Institut. Schiffer (unter Verwendung wörtlicher Textpassagen)