Zur sportpolitischen Bedeutung der Regeln im Sport

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Digel, Helmut
Erschienen in:Gibt es eine eigene Ethik des olympischen Sports? : DOI-Symposium am 26. und 27. Januar 2000
Veröffentlicht:Köln: Sport u. Buch Strauß (Verlag), 2001, S. 147-157, Lit.
Herausgeber:Deutsches Olympisches Institut
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200402000385
Quelle:BISp

Abstract

Die Regeln des Sports konstituieren den Sport, sie regulieren das sportliche Handeln von Menschen und setzen fest, was unterlassen werden muss und was ausgeführt werden darf. Nur dadurch können sie das sportliche Handeln ermöglichen, koordinieren und lenken. Wer am Sport teilnimmt, gibt das Versprechen ab, dass er die Teilnahmeregeln einhalten wird. Insofern ist von einer Grundregel der Teilnahme im System des Sports zu sprechen. Neben den niedergelegten Sportartenregeln gibt es Prinzipien, die im Sinne einer vorgeschalteten Norm für unser Handeln im Sport von grundlegender Bedeutung sind. Diese Prinzipien sind: 1. Das Prinzip der Konkurrenz. Mit ihm wird das regelgeleitete Handeln als sportlicher Wettkampf definiert und es wird dabei anerkannt, dass jeder Akteur bemüht sein muss, zu gewinnen. 2. Das Fairplay-Prinzip, das als leitende Norm zum Ausdruck bringt, dass Individuen, die sich am Sport handelnd beteiligen, dies auf der Grundlage der vereinbarten Regeln tun und dabei die Würde ihrer Partner beachten und achten. 3. Das Prinzip der Unversehrtheit des Athleten. Eine systematische Ordnung der im System des Sports anzutreffenden Regeln führt zu folgender Hierarchie: An erster Stelle stehen die Regeln zur Sportidee oder das Prinzip der Konkurrenz. An zweiter Stelle stehen die moralischen Regeln des Sports oder das Prinzip des Fairplay und das Prinzip der Unversehrtheit des Athleten. Es folgen an dritter Stelle die konstitutiven Regeln und an vierter Stelle die strategischen Regeln der Sportarten. Verantwortungsvolles sportpolitisches Handeln kann ohne grundlegendes Regelbewusstsein und ohne grundlegende Kenntnisse über das eigene Regelsystem nicht gelingen. Dazu gehört auch eine Verpflichtung, die jeder Verantwortliche sich selbst gegenüber einzugehen hat. Grundlage der Verpflichtung muss dabei die eigene Überzeugung von den Prinzipien des Sports sein. Wer Verfehlungen im Sport damit entschuldigt, dass er auf Verfehlungen in der Gesellschaft verweist, zeigt, dass er über unzureichende Kenntnisse über die Regelbasis des Sports verfügt. Er macht gleichzeitig damit aber auch darauf aufmerksam, dass er nicht über die notwendige Voraussetzung verfügt, die als Bedingung für ein Ehrenamt im Sport zu definieren ist. Schiffer