Sportstätten in Hamburg und deren Förderung durch den Bund : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE ; BT-Drucksache 20/2832

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2022
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:7 S., 7 Anlagen
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020220800092
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 13 Fragen der Fraktion DIE LINKE vom 17.06.2022 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung beantwortet (Stand 15.07.2022).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Sportstätten sind ein integraler Bestandteil einer öffentlichen Infrastruktur, sie fördern Bewegung und sportliche Betätigung, sie ermöglichen einer Bandbreite von Turn- und Sportvereinen ihren Betrieb, sie sind Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Sport- und Schwimmunterricht an Kitas, Schulen, Ausbildungsstätten sowie Hochschulen und sie sind Voraussetzung für vielfältigste Angebote an Gesundheits- und Rehabilitationssport, an nichtorganisierten Freizeitsport und für kommerzielle Sportangebote und somit auch für zivilgesellschaftlichen Austausch und zivilgesellschaftliche Kommunikation. Aus der Sicht der Fragesteller sind Sportstätten ein integraler Bestandteil einer öffentlichen Infrastruktur, für die Kommunen, Länder und der Bund gemeinsam Verantwortung tragen.
Der geschätzte Modernisierungsbedarf von Sportstätten in Deutschland beziffert sich laut dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) auf mindestens 31 Mrd. Euro. Dabei sind die Schaffung von Barrierefreiheit und die energetische Sanierung wichtige Aspekte. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) warnt vor einem kontinuierlichen Bädersterben seit 2000, sie hält die Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichts in vielen Kommunen für nicht mehr leistbar, angesichts der fehlenden Schwimmbäder.
Auf der 68. Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. März 2021 wurden die Probleme von verschiedenen geladenen Sachverständigen noch einmal deutlich formuliert. Eine wiederkehrende Kritik ist die Unzulänglichkeit der Bundesfördermittel. So fordert der Deutsche Städtetag ein langfristiges Investitionsprogramm für Kommunen und Vereine, um auch in Zukunft Breiten- und Schulsport ermöglichen zu können. Umso bedauerlicher war nach Auffassung der Fragesteller, trotz Befürwortung aller Sachverständigen am 24. März 2021, die Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE. „Dritter Goldener Plan Sport – 10 mal eine Milliarde für Sportstätten in Deutschland“ durch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im April 2021 (siehe Beschlussempfehlung und Bericht auf Bundestagsdrucksache 19/28498), weil mit diesem „Goldenen Plan Sport“ auch die Situation bei den Sportstätten in Hessen deutlich besser hätte werden können.
Die deutlich stärkere Förderung der Sanierung und des Neubaus von Sportstätten und Schwimmbädern sowie mehr Aufmerksamkeit und gemeinsame Aktivitäten von Bund und Ländern zur Förderung des Breiten- und Schulsports sind auch erklärter Wille der Sportministerinnen und Sportminister von Bund und Ländern (siehe Beschlüsse der SMK vom 7. und 8. April 2022), der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen (siehe Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 10. Dezember 2021), des Deutschen Bundestages (siehe Entschließung zum 14. Sportbericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/31202), des Deutschen Städtetages („Kommunale Sportpolitik und Sportförderung – Positionen und Empfehlungen des Deutschen Städtetages“, Beschluss vom 25. Januar 2022) wie auch des organisierten Sports (siehe „Sport bewegt Deutschland – Eckpunktepapier des DOSB“ vom 24. Mai 2022).
Ein zielgerichteter und mit den Ländern abgestimmter Einsatz von (nicht unerheblichen) Bundesmitteln erfordert nach Ansicht der Fragesteller auch von der Bundesregierung genaue Kenntnisse über die Situation in Bund und Ländern hinsichtlich der Entwicklung des Schul-, Breiten- und Spitzensports sowie der dafür benötigten Sportstätten und Schwimmbäder.
Dies gilt gerade auch für Fragen der energetischen Sanierung sowie der Schaffung von Barrierefreiheit. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) innerstaatliches Recht und die Bundesregierung ist hier gemeinsam mit Ländern und Kommunen zu deren Umsetzung verpflichtet. Dies betrifft beim Thema barrierefreie Sportstätten vor allem die Artikel 8, 9 und 30 BRK, aber auch hinsichtlich der Gewinnung von Informationen und Daten Artikel 31 BRK. Insofern sind die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zu ‚Goldener Plan „Barrierefreie Sportstätten“‘ auf Bundestagsdrucksache 19/19466 sowie auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Sportstätten in Bayern und deren Förderung durch den Bund“ auf Bundestagsdrucksache 20/1935 aus Sicht der Fragesteller nicht akzeptabel. Schon die Nutzung des Begriffs „barrierearm“ bzw. „Barrierearmut“ zeigt, wie gering Bewusstsein und Fachkenntnis für solche Themen bei Bundesregierung und Bundesbehörden ausgeprägt zu sein scheinen.