Kommunale Sportinfrastruktur als Garant für gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger : Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Monika Lazar, Britta Haßelmann, Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Danyal Bayaz, Dr. Konstantin von Notz, Dieter Janecek, Sven Lehmann, Claudia Müller, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ; Drucksache 19/4355

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin 2018
Herausgeber:Deutschland / Deutscher Bundestag ; Deutschland / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Format: Internetquelle (Fachinfoführer Sport)
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Dokumententyp: Amtliche Publikation
Dateiformat:pdf
Organisationstyp:Amtliche Körperschaften und Organisationen
Umfang:16 S.
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:WE020180900072
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die 55 Fragen der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 31.08.2018 werden in diesem Dokument durch die Bundesregierung mit den Einschränkungen aus nachstehender Vorbemerkung beantwortet.

Vorbemerkung der Bundesregierung:
Die Kleine Anfrage berührt in weiten Bereichen Belange, die nicht unmittelbar in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, sondern (z. T. ausschließlich) Kompetenzen oder Aktivitäten der Länder oder auch der Kommunen betreffen. Insoweit beschränkt sich die Antwort der Bundesregierung auf vorhandenes eigenes Wissen, beziehungsweise auf vorliegende Kenntnisse über Wissen Dritter.
Diese Vorgehensweise resultiert aus der einerseits bestehenden Pflicht der Bundesregierung zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort, die jedoch andererseits unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Das heißt, es sind die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Letztere Einschränkung greift insbesondere dort, wo aufwendige und zeitintensive Erhebungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wären. Die Bundesregierung hat in ihrer Beantwortung daher davon abgesehen, eine Einbeziehung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs stehender Dritter vorzunehmen, um bei ihr nicht vorhandene Kenntnisse erst zu erfragen.


Vorbemerkung der Fragesteller
Nach jüngsten Untersuchungen der Deutschen Sporthochschule Köln erreichen nur noch zwei von fünf Menschen in Deutschland das empfohlene Mindestmaß an körperlicher Aktivität (www.tagesschau.de/inland/dkv-studie-101.html). Um ausreichend Sport treiben zu können, braucht es eine geeignete Infrastruktur an Sportstätten vor Ort. In Städten und Gemeinden und auch im ländlichen Raum werden also Schwimmbäder, Sport-, und Spielplätze sowie ausreichend öffentliche Grünanlagen benötigt, in denen Menschen sich sportlich betätigen oder bewegen können. Hinzu kommt, dass auch Sportvereine meist auf durch die öffentliche Hand betriebene Sportstätten angewiesen sind (vgl. S. 3 Sportentwicklungsbericht 2005/2006, Deutsche Sporthochschule Köln). Der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehen aktuell von einem Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Deutschland von rund 31 Mrd. Euro aus (www.dosb.de/sonderseiten/ news/news-detail/news/sanierungsstau-bei-sportstaetten-auf-31-mrd-euro-geschaetzt). Und nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung mussten seit dem Jahr 2000 knapp zehn Prozent aller Schwimmbäder in Deutschland den Betrieb einstellen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/anzahl-der-oeffentlichenschwimmbaeder- nimmt-drastisch-ab-15712675.html). Somit spiegelt der Zustand öffentlicher Sportstätten auch den generellen Investitionsstau auf kommunaler Ebene von inzwischen 159 Milliarden Euro wider (vgl. www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/ KfW-Kommunalpanel-2018.pdf). Meist sind es insbesondere finanzschwache Städte und Gemeinden, oder Gemeinden in ländlichen Regionen, die ihre Bäder schließen bzw. Sportplätze stilllegen müssen, weil sie Betrieb und Instandsetzung von Bädern und anderen Sportstätten finanziell nicht mehr stemmen können und sich ausschließlich auf Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge konzentrieren müssen (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/finanzen-bayern-kann-sich-seine-schwimmbaeder-nicht-mehr-leisten- 1.3236150). Freizeitangebote, die als integrative Treffpunkte aller Altersgruppen und sozialen Schichten dienen, entfallen dann ersatzlos.