Prävention und Deeskalation im Bad. Teil 2: Erlaubte Maßnahmen
Gespeichert in:
Autor: | Sauerborn, Dirk |
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Erschienen in: | Archiv des Badewesens |
Veröffentlicht: | 75 (2022), 9, S. 572-576 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0932-3872 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU202211008038 |
Quelle: | BISp |
Abstract des BISp
Den Erläuterungen in diesem Beitrag wird wie im ersten Teil (siehe AB 8,22) ein Sachverhalt zugrunde gelegt, in dem eine 15-Jährige den Fachangestellten eines Schwimmbades auffordert, ihr zu helfen, nachdem ein anderer Badegast das Mädchen laut ihrer Angabe in der Umkleidekabine (unter der Tür durch) fotografiert habe. Verf. erläutert, welche Maßnahmen der Fachangestellte ergreifen kann, wobei es insbesondere um die rechtliche Grundlage einer vorläufigen Festnahme und den Umgang mit dem Mobiltelefon des Beschuldigten geht. (phm)