Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen (RiGeW) : Anlagen zur Überwindung von Fallstufen, Einsetz- und Anlegestellen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht:Berlin: 2011, 110 S., Lit.
Herausgeber:Deutschland / Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU202204003248
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Im Rahmen der Bundestagsinitiative „Infrastruktur und Marketing für den Wassertourismus in Deutschland verbessern“ wurden die vom Bundesministerium für Verkehr im Jahre 1979 herausgegebenen „Empfehlungen für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen“ grundlegend überarbeitet. Die Überarbeitung erfolgte unter Beteiligung aller relevanten Verbände für die Sport- und Freizeitschifffahrt. Die vorliegende Richtlinie enthält Gestaltungsvorgaben für Anlagen der Sport- und Freizeitschifffahrt, die von Booten bis zu einer Länge von 20 m genutzt werden können. Anlagen für Fahrgastschiffe werden nicht betrachtet. Die Infrastruktur für die Sport- und Freizeitschifffahrt kann nach in ein vom Staat vorzuhaltendes Grundangebot und privatwirtschaftlich bereitzustellende Serviceangebote unterteilt werden. Das infrastrukturelle Basisangebot für den Wassersport als Teil des Wassertourismus beinhaltet alle langlebigen notwendigen Grundeinrichtungen eines auf die Belange des Wassertourismus ausgerichteten Wasserstraßennetzes. Es ist für sämtliche Nutzergruppen gleichermaßen relevant und kann nicht alternativ bereitgestellt werden. Zu dieser Infrastruktur zählen:  Anlagen zur Überwindung von Fallstufen einschließlich  Einsetz- und Anlegestellen. Über diesen Infrastrukturbereich hinausgehende Angebote stehen zwar grundsätzlich ebenfalls allen Nutzergruppen zur Verfügung, müssen aber nicht für alle gleichermaßen relevant sein bzw. können auch alternativ bereitgestellt werden. Daher ist die existentielle Notwendigkeit nicht grundsätzlich gegeben. Dieser Bereich umfasst u.a.  Kraftstofftankstellen,  Entsorgungsstellen,  Versorgungsstellen,  Sanitäreinrichtungen, die in der Regel in Verbindung mit Einsetz- und Anlegestellen errichtet werden. Die vorliegende Richtlinie beinhaltet technische Lösungen für den Bereich der Infrastruktur. Dabei ist zu beachten, dass die Anlagen für die Sport- und Freizeitschifffahrt möglichst außerhalb der Berufsschifffahrtswege anzuordnen sind. Es wurden technische Lösungen für den tideunabhängigen Bereich der Binnenwasserstraßen als Standard erarbeitet, um insbesondere die Sicherheit durch den Wiedererkennungswert von einheitlichen Systemen zu erhöhen. Daher wird die Anwendung dieser Richtlinie auch außerhalb der Bundeswasserstraßen oder im Privatbereich empfohlen, um den Systemgedanken hier fortzusetzen. Für den tidebeeinflussten Bereich der Binnenwasserstraßen sowie die Seewasserstraßen sind die in dieser Richtlinie getroffenen Regelungen sinngemäß anzuwenden.