Vorgetäuschte Identität : Sport- und aufenthaltsrechtliche Aspekte im Lizenzfußball

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Breidenbach, Wolfgang; Klaus, Sebastian
Erschienen in:SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht
Veröffentlicht:2019, 6, S. 253-256, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:0945-3873
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU202003001472
Quelle:BISp

Abstract des Autors

In vorliegendem Beitrag geht es um den 21-jährigen Lizenzspieler mit dem Namen Bakary Jatta, der angeblich eine Identitätstäuschung vorgenommen haben soll, mit der Angabe, er sei der 23-jährige Bakary Draffeh. Während des Spielbetriebs in der 2. Bundesliga haben die unterlegenden Clubs, Nürnberg, Karlsruhe, Bochum Ansprüche gegen die Spielwertung vorgenommen, weil angeblich notwendige Spielerlaubnis gefehlt hätte. Der Beitrag untersucht, ob eine Identitäts-Täuschung einen Verstoß gegen die §§ 9 ff. DFB-Spielordnung darstelle. Die Autoren legen die Regelung der Spielerlaubnis, Spielerlizenz und Lizenzordnung Spieler aus und prüfen z.B. dass „Erreichen der Altersgrenze“ und den aufenthaltsrechtlichen Status. Diese Bestimmungen rechtfertigen nur dann ein Vorgehen gegen den Spieler, wenn tatsächlich nachgewiesen ist, dass eine Identitäts-Täuschung vorliegt; derzeit ist die zuständige Ausländerbehörde noch mit der Prüfung der Vorgänge befasst. Die Einsprüche gegen die Spielwertung der Fußballclubs Nürnberg, Karlsruhe und Bochum dürften jedoch schon allein deshalb erfolglos sein, weil aus sportverbandsrechtlicher Sicht eine Reaktionsmöglichkeit nur mit einer Wirkung für die Zukunft erfolgen kann. Zivilrechtliche Auswirkungen auf den Lizenzvertrag oder auf den Arbeitsvertrag mit dem Club dürften nicht in Frage kommen, da die Namenstäuschung ja beachtlich ist.