DBV und DBLV unterzeichnen Vereinbarung von historischer Bedeutung : Außerordentliche Mitgliedschaft des DBLV im DBV besiegelt

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Pauli, Claudia
Erschienen in:Badminton-Sport
Veröffentlicht:67 (2019), 12, S. 5-6, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0943-6014
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU202001000178
Quelle:BISp

Abstract des BISp

Neben den 16 Badminton-Landesverbänden gehört ab dem 1. Jnauar 2020 der Deutsche Badminton-Ligaverband (DBLV) dem Deutschen Badminton-Verband (DBV) als Mitglied an. Es handelt sich dabei um eine außerordentliche Mitgliedschaft, die zeitlich befristet ist und am am 30. Juni 2023, nach dem Abschluss der Saison 2022/2023, endet. Abhängig von der Entwicklung der TV-Rechte kann die Mitgliedschaft sich auch bis zum 30. Juni 2024 verlängern.