Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK auf CAS-Verfahren : Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2. Oktober 2018; 40575/10 und 67474/10

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Bibliographische Detailangaben
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:2018, 4, S. 369-388, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch, Französisch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201909006061
Quelle:BISp

Abstract des BISp

Nach einer Verfahrensdauer von acht Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die Beschwerde der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und des rumänischen Fußballspielers Adrian Mutu entschieden. Die Beschwerden hatten im Kern behauptete Verstöße gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) zum Gegenstand. Der EGMR wies die von Mutu eingereichte Beschwerde vollumfänglich und die von Pechstein zum größten Teil ab. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik werden das Urteil des EGMR und die dazu verfasste Sondermeinung im französischen Original auszugsweise wiedergegeben. (Messerschmidt)