Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK auf CAS-Verfahren : Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 2. Oktober 2018; 40575/10 und 67474/10
Gespeichert in:
Erschienen in: | Causa Sport |
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Veröffentlicht: | 2018, 4, S. 369-388, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online) |
Sprache: | Deutsch, Französisch |
ISSN: | 1660-8399, 2813-7094 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU201909006061 |
Quelle: | BISp |
Abstract des BISp
Nach einer Verfahrensdauer von acht Jahren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die Beschwerde der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein und des rumänischen Fußballspielers Adrian Mutu entschieden. Die Beschwerden hatten im Kern behauptete Verstöße gegen Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch das Internationale Sportschiedsgericht (CAS) zum Gegenstand. Der EGMR wies die von Mutu eingereichte Beschwerde vollumfänglich und die von Pechstein zum größten Teil ab. Nach einer kurzen Einführung in die Thematik werden das Urteil des EGMR und die dazu verfasste Sondermeinung im französischen Original auszugsweise wiedergegeben. (Messerschmidt)