Handlungshilfe für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen : für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Redaktion:Hohenberger, Ludger; John, Rainer; Krämer, Renate; Lasogga, Rainer; Reimann, Anett; Stahl, Beate
Veröffentlicht:Münster: 2019, 50 S., Lit.
Beteiligte Körperschaft:ZNS – Hannelore Kohl Stiftung für Unfallverletzte mit Schäden des Zentralen Nervensystems
Herausgeber:Bundesarbeitsgemeinschaft Nachsorge erworbener Hirnschäden bei Kindern und Jugendlichen
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201903001838
Quelle:BISp

Vorwort

Die vorliegende Handlungshilfe für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit erworbenen Hirnschäden möchte Betroffenen und deren Angehörigen, aber auch den an ihrer Behandlung beteiligten Personen wie Ärzten und Therapeuten Hilfestellungen bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen geben. Dabei geht es im Wesentlichen darum, die Wege der Beantragung zu beschreiben und zu verdeutlichen, auf welche Details es dabei besonders ankommt. Auch wenn im Text immer wieder auf sorgfältig ausgewählte Paragraphen der Sozialgesetzbücher oder ergänzende Werke verwiesen wird, soll dieser Leitfaden nicht als juristischer Ratgeber verstanden werden. Die Gesetzgebung wird laufend überarbeitet, zurzeit liegt mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine Ergänzung und Anpassung der Sozialgesetzgebungsbücher, insbesondere des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) seit 01.01.2018 vor, deren Umsetzung in die Alltagspraxis aber noch nicht eindeutig geregelt ist und deren Auswirkungen noch abgewartet werden müssen. Soweit dies möglich war, wurden die aktuellen Änderungen durch das BTHG bereits berücksichtigt. Änderungen in der Gesetzgebung werden an den vorgeschlagenen Handlungsstrategien bei der Beantragung von Rehabilitationsleistungen aber keine wesentlichen Veränderungen bewirken. Die Gesetzeszitate beziehen sich auf die am 01.01.2019 geltenden Fassungen der zitierten Gesetze.