«Kita-Beschluss» auch für den organisierten Sport bedeutungsvoll : Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017; II ZB 7/16
Gespeichert in:
Autor: | Heermann, Peter W. |
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Erschienen in: | Causa Sport |
Veröffentlicht: | 2017, 3, S. 251-256, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 1660-8399, 2813-7094 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU201803001753 |
Quelle: | BISp |
Abstract des Autors
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem «Kita-Beschluss» einen neuen Ansatz zur Abgrenzung nichtwirtschaftlicher Vereine, sog. Idealvereine im Sinne des § 21 BGB, von wirtschaftlichen Vereinen im Sinne des § 22 BGB entwickelt. Dabei knüpft der II. Zivilsenat zunächst an den Vereinszweck an und misst sodann der Einstufung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO eine starke Indizwirkung für das Vorliegen eines Idealvereins zu. Letztlich sieht er den erforderlichen Gläubigerschutz durch die Einhaltung der Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts sowie das Gewinnausschüttungsverbot als in ausreichendem Masse gewährleistet an.