«Kita-Beschluss» auch für den organisierten Sport bedeutungsvoll : Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017; II ZB 7/16

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Heermann, Peter W.
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:2017, 3, S. 251-256, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201803001753
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem «Kita-Beschluss» einen neuen Ansatz zur Abgrenzung nichtwirtschaftlicher Vereine, sog. Idealvereine im Sinne des § 21 BGB, von wirtschaftlichen Vereinen im Sinne des § 22 BGB entwickelt. Dabei knüpft der II. Zivilsenat zunächst an den Vereinszweck an und misst sodann der Einstufung eines Vereins als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO eine starke Indizwirkung für das Vorliegen eines Idealvereins zu. Letztlich sieht er den erforderlichen Gläubigerschutz durch die Einhaltung der Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts sowie das Gewinnausschüttungsverbot als in ausreichendem Masse gewährleistet an.