Konkretisierendes zur Verkehrssicherungspflicht von Schlittelbahnbetreibern : (Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Februar 2015, I. zivilrechtliche Abteilung; 4A_489/2014)

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Scherrer, Urs
Erschienen in:Causa Sport
Veröffentlicht:2015, 2, S. 187-191, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource Elektronische Ressource (online)
Sprache:Deutsch
ISSN:1660-8399, 2813-7094
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201706004840
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Dieselben Richtlinien, welche die Verkehrssicherungspflichten bezüglich Skipisten konkretisieren, sind auch bei Schlittelbahnen zu beachten. Es liegt deshalb keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht eines Schlittelbahnbetreibers vor und es entfällt dessen Haftung, wenn sich ein Schlittelunfall außerhalb der zu sichernden zwei Meter neben dem Schlittelbahnrand ereignet.