Vereinbarkeit des DFB-Reglements für Spielervermittlung mit europäischem Kartellrechts

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Stopper, Martin
Erschienen in:SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht
Veröffentlicht:22 (2015), 6, S. 263-268, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0945-3873
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201706004794
Quelle:BISp

Abstract des Autors

Die Vorgaben des neuen DFB-Reglement für Spielvermittlung sind im Wesentlichen mit dem europäischen Kartellrecht (Ar. 101,102 AEUV) vereinbar. Die verbandsseitige Verpflichtung gegen Vereine und Spieler, Spielervermittler mittels Vermittlungserklärung zu verpflichten, bei einem Spielertransfer eingebundene Spielervermittler zu registrieren, wenn hierbei eine Erklärung des Spielervermittlers vorgelegt werden muss, in der sich der Spielervermittler sämtlichen nationalen und internationalen Verbandsstatuten unterwirft, verstößt gegen Art. 101 AEUV. Im Übrigen sind Registrierungs- und Publizitätspflichten mit europäischem Kartellrecht nach Meinung Verf. vereinbar. Das Verbot gegenüber Vereinen und Spielern, für die Dienste eines Spielervermittlers bei der Vermittlung Minderjähriger eine Zahlung an den Spielervermittler zu leisten, verstößt gegen Art. 101 AEUV, wenn es sich beim vermittelten Minderjährigen um einen Lizenzspieler handelt. Das Verbot ist hingegen gerechtfertigt, wenn der vermittelte Minderjährige Vertragsspieler ist.