Vereinbarkeit des DFB-Reglements für Spielervermittlung mit europäischem Kartellrechts
Autor: | Stopper, Martin |
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Erschienen in: | SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht |
Veröffentlicht: | 22 (2015), 6, S. 263-268, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0945-3873 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU201706004794 |
Quelle: | BISp |
Abstract des Autors
Die Vorgaben des neuen DFB-Reglement für Spielvermittlung sind im Wesentlichen mit dem europäischen Kartellrecht (Ar. 101,102 AEUV) vereinbar. Die verbandsseitige Verpflichtung gegen Vereine und Spieler, Spielervermittler mittels Vermittlungserklärung zu verpflichten, bei einem Spielertransfer eingebundene Spielervermittler zu registrieren, wenn hierbei eine Erklärung des Spielervermittlers vorgelegt werden muss, in der sich der Spielervermittler sämtlichen nationalen und internationalen Verbandsstatuten unterwirft, verstößt gegen Art. 101 AEUV. Im Übrigen sind Registrierungs- und Publizitätspflichten mit europäischem Kartellrecht nach Meinung Verf. vereinbar. Das Verbot gegenüber Vereinen und Spielern, für die Dienste eines Spielervermittlers bei der Vermittlung Minderjähriger eine Zahlung an den Spielervermittler zu leisten, verstößt gegen Art. 101 AEUV, wenn es sich beim vermittelten Minderjährigen um einen Lizenzspieler handelt. Das Verbot ist hingegen gerechtfertigt, wenn der vermittelte Minderjährige Vertragsspieler ist.