Der Anspruch auf ergänzende Berichterstattung (Fall Alois Schloder)

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Becker, Michael; Winter, Michael
Erschienen in:SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht
Veröffentlicht:17 (2010), 6, S. 225-228, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0945-3873
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201310007147
Quelle:BISp

Abstract

Verf. erläutern den Anspruch auf ergänzende Berichterstattung. Dieser ist auf die Ergänzung einer ursprünglich zulässigen, später aber überholten Medienberichterstattung gerichtet und laut Verf. ein effektives Mittel zur Verhinderung falscher Folgeberichte und stellt eine besondere Form des äußerungsrechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs aus §§ 823, 1004 BGB analog dar. Verf. ziehen den „Leading case“ zur ergänzenden Berichterstattung heran, nach dem der Anspruch besteht, wenn über eine nicht rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung berichtet worden ist und der Betroffene später rechtskräftig freigesprochen wird, und erörtern mögliche Parallelfälle. Verf. vertreten dabei die weiter als die herrschende Meinung greifende Ansicht, dass der Anspruch auf ergänzende Berichterstattung alle Fälle erfasse, bei denen die Folgen einer überholten Ausgangsberichterstattung für den Betroffenen schwerer wiegen als das grundrechtlich geschützte Recht der Medien, ihre Produkte nach eigenen Vorstellungen zu gestalten. Geschildert wird dies unter anderem am Fall des früheren Eishockey-Nationalspielers Alois Schloder, der als Dopingsünder verdächtigt worden war, jedoch Opfer leichtfertig verordneter Medikamente war, wie sich später herausstellte. SEAMAN-HÖSCHELE