Die kommunale Sportpolitik im "Dritten Reich" am Beispiel Kölns

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Langen, Gabi
Erschienen in:Geschichte in Köln
Veröffentlicht:2005, 52, S. 281-295, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0720-3659, 2198-0667
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201305003797
Quelle:BISp

Abstract

Als nichtstaatliche Institutionen waren die Sportverbände nach der Machtübernahme der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) im Januar 1933 nicht direkt dem Diktat Adolf Hitlers unterworfen. Allerdings gehörten viele Sportstätten den Kommunen, die wiederum ihren Verwaltungsapparat in den Dienst der NSDAP stellten. Anhand der Stadt Köln zeigt Verf. zunächst die Bedeutung des Sports in Köln zur Zeit der Weimarer Republik auf. 1919 gründete Köln als sechste Stadt im deutschen Reich ein Stadtamt für Leibesübungen. Der Müngersdorfer Sportpark wurde Anfang der 1920er Jahre gebaut und war Austragungsort der 2. Deutschen Kampfspiele 1926 und des Deutschen Turnfestes zwei Jahre später. Die Machtübernahme der NSDAP hatte in Köln zur Folge, dass der seit 1923 fungierende Sportdezernent Heinrich Billstein entlassen und durch Sturmführer der Sturmabteilung (SA) ersetzt wurde. Nach zwei kurzzeitigen Amtsträgern stand Heinrich Josef Reinarz dem Stadtamt für Leibesübungen bis 1945 vor. U.a. anhand von Akten aus dem Historischen Archiv der Stadt Köln zeigt Verf. die Verflechtung von Gauleitung und Stadtverwaltung auf. Die Parteipolitik der NSDAP hatte damit auch letztlich Konsequenzen für die Sportvereine. Neue Sportstätten wurden nur für den Wehrsport errichtet. Den jüdischen Sportvereinen wurden zunächst noch Sportplätze zur Verfügung gestellt, ab 1937 wurde allerdings das Stadionbad für Juden gesperrt und auch sonstige Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung wurden für Juden in der Folge eingeschränkt.