Der Ausschluss der Juden 1933 aus deutschen Turn- und Sportvereinen und das Beschweigen nach 1945 : alte und neue Perspektiven deutscher Sporthistoriografie

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Peiffer, Lorenz
Erschienen in:Zeitschrift für Geschichtswissenschaft
Veröffentlicht:59 (2011), 3, S. 217-229, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0044-2828
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201104002961
Quelle:BISp

Abstract

Gegenstand des Beitrags ist der Ausschluss jüdischer Sportlerinnen und Sportler aus ihrer bis dahin sportlichen Heimat in deutschen Turn- und Sportvereinen. Die Deutsche Turnerschaft beschloss bereits auf ihrer Hauptversammlung am 8. und 9. April 1933 die Aufnahme des Arierparagraphen. Schon zuvor hatten einzelne Turnkreise den Arierparagraphen eingeführt. Die Einführung durch die DT war damit nicht, wie in der Forschung dargestellt, ein Alleingang von Edmund Neuendorff. Als Beispiel einer Biografie wird die Geschichte von Fritz Rosenfelder erzählt, der sich am 6. April 1933 das Leben nahm. Er war ein engagiertes und anerkanntes Mitglied des Turnverein Canstadt 1846 und hinterließ einen Abschiedsbrief, aus dem hervorgeht, dass er sich aufgrund der bevorstehenden Einführung des Arierparagraphen das Leben nahm. Weitere Beispiele sind Guy Stern, Golly Grünberg und Meta Fuß-Opet. Mit der Verkündung der Nürnberger Rassengesetzte 1935 zeigt sich, dass die DT die Bestimmung, wer als Jude zu gelten habe, in ihren Reihen radikaler auslegte als der NS-Staat insgesamt. Beispiele aus den verschiedenen deutschen Sportfachverbänden zeigen, dass sie schnell bereit waren, sich freiwillig in die neue nationalsozialistische Volksgemeinschaft zu integrieren. Im organisierten Sport des Nachkriegsdeutschland spielten jüdische Sportlerinnen und Sportler lange keine Rolle. sasch