Die Meldepflicht: unde venis, quo vadis?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Berninger, Anja
Erschienen in:NADA-Jahrbuch 2009
Veröffentlicht:Aachen: Meyer & Meyer (Verlag), 2010, S. 17-29, Lit.
Herausgeber:Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Elektronische Ressource (online) Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU201008005933
Quelle:BISp

Abstract

Nach langer und intensiver Revisionsphase ist am 01. Januar 2009 der neue WADA- und NADA-Code in Kraft getreten. Nach einem Jahr praktischer Anwendung lässt sich festhalten, dass die neuen Anti-Doping-Bestimmungen insbesondere im Hinblick auf die durch die Revision angestrebte Einzelfallgerechtigkeit und internationale Harmonisierung Verbesserungen mit sich bringen. Die im Zusammenhang mit dem neuen Anti-Doping-Regelwerk national und international meist diskutierte Vorschrift ist die des Artikels 2.4 WADA-Code/NADA-Code (NADC). Die international harmonisierten, aber auch verschärften Meldepflichten fördern die Effektivität des Anti-Doping-Kampfs, stellen für die betroffenen Athleten jedoch zweifellos eine erhebliche Belastung dar. Ein Jahr nach Inkrafttreten ist eine erste Bilanz zu ziehen, ob der durch die neuen Meldepflichtanforderungen gewünschte Erfolg im Anti-Doping-Kampf eingetreten ist und ob dieser noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand für den einzelnen Athleten steht. Verf.-Referat