Die Bedeutung der B-Probe für den Nachweis eines Dopingvergehens
Autor: | Rössner, Dieter |
---|---|
Erschienen in: | SpuRt : Zeitschrift für Sport und Recht |
Veröffentlicht: | 16 (2009), 2, S. 53-56, Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0945-3873 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU200912008145 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Das Vorliegen eines Dopingvergehens wird im System des NADC in materieller Hinsicht allein durch den objektiven Befund und dessen Nachweis bestimmt. Vor diesem Hintergrund zeigt Verf. auf, das der B-Probe eine zentrale Bedeutung zukommt und untersucht deren Stellung im Nachweisverfahren. Dabei entfaltet bei positiver A-Probe die B-Probe ihre Hauptfunktion, indem sie dem Sportler das Recht auf einen durchschlagenden Gegenbeweis mit umfassender Mitwirkungsbefugnis gibt. Eine negative B-Probenanalyse beseitigt das Ergebnis der A-Probe. Verf. nennt gewichtige Gründe für die Beibehaltung der B-Probe und regt an, bei der nächsten Änderung von WADA- bzw. NADA-Code den Fall der zweifelhaften A-Probe hinsichtlich des dann eintretenden Beweiswerts der B-Probe auch ausdrücklich zu regeln. -schal-