Freiheitsrechte der Freizeit- und Berufssportler im Widerstreit mit staatlichem Recht und Verbandsrecht

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Autor:Nolte, Martin
Erschienen in:Die Manipulation sportlicher Wettbewerbe als Herausforderung für das Recht des Staates und der Verbände : Tagungsband des wfv-Sportrechtsseminars vom 29. September - 01. Oktober 2006 in Wangen/Allgäu
Veröffentlicht:Baden-Baden: Nomos-Verl.-Ges. (Verlag), 2008, S. 61-74, Lit.
Herausgeber:Württembergischer Fußballverband
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200810003399
Quelle:BISp

Abstract

Thema des Artikels ist der Widerstreit zwischen Freiheitsrechten und geltendem Recht im Sport. Manipulationen im Sport fordern Staat und Verbände. Die Ziele sind dabei klar, der Weg diese zu erreichen jedoch umstritten. So plädieren einige für eine Bestrafung des Dopingbesitzes und die Beibehaltung des staatlichen Wettmonopols, während andere sich für eine Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und für eine Liberalisierung von Sportwetten aussprechen. In jedem Fall geht es hierbei um Freiheitsrechte, welche die zentrale Rolle bei sportpolitischen Entscheidungen in der Gegenwart einnehmen. Der Artikel ist in drei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt handelt vom grundrechtlichen Schutz der Sportler, wobei zwischen Freizeit- und Berufssportlern differenziert wird. Festgehalten wird, dass ein einheitlicher Freiheitsstatus für Sportler nicht existiert. Jedoch können sich Sportler auf unterschiedliche Grundrechte berufen. Verf. macht deutlich, dass die Unterscheidung davon abhängt, ob die eigentliche Sportausübung in Rede steht oder nur sportbedingte Rahmenhandlungen betroffen sind. Im zweiten Teil wird auf dem Widerstreit von Freiheitsrechten mit geltendem Recht näher eingegangen. Hierbei erfolgt eine Unterscheidung zwischen staatlichem Recht und Verbandsrecht. Im letzten Abschnitt befasst sich Verf. mit der Auflösung der Konflikte, wobei das Hauptaugenmerk beim Verbandsrecht liegt. Vor allem wird die Einschränkbarkeit der Freiheitsrechte sowie die praktische Konkordanz, die anhand von drei Fällen (Transferentschädigung, Dopingsperre und Vereinsaufnahme) verdeutlicht wird, erläutert. Klug