Zum Verhältnis zwischen Sozialarbeit und Polizei. Am Beispiel des Kick-Projektes der Sportjugend Berlin

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Martens, Thomas
Erschienen in:Verordnete Defensive : ausgewählte Dokumente der 6. und 7. Bundeskonferenz der Fan-Projekte in Karlsruhe und Berlin sowie der 3. Fan-Projekte-Werkstatt in Nürnberg
Veröffentlicht:Frankfurt a.M.: 2000, 133-140
Beteiligte Körperschaft:Bundeskonferenz der Fan-Projekte (6 : 1998 - 7, 1999) ; Fan-Projekte-Werkstatt (3 : 1998 : Nürnberg) ; Deutschland / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Herausgeber:Deutsche Sportjugend / Koordinationsstelle Fanprojekte
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Sammelwerksbeitrag
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU200503000672
Quelle:BISp

Abstract

Das Projekt „KICK – Sport gegen Jugenddeliquenz“ arbeitet seit Beginn der 1990er Jahre als eines der ersten Jugendprojekte bundesweit an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei. Aufgrund der grundsätzlich unterschiedliche Zielsetzungen der beiden Institutionen (Jugendhilfe: soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung vermeiden, Hilfe anbieten, Lebensperspektive vermitteln; Polizei: Strafverfolgung, Gefahrenabwehr) setzt eine Kooperation Dialog und grundsätzliche Akzeptanz der jeweiligen Berufsgruppe voraus. Dazu gehört auch, die Grundlagen des jeweiligen Berufsfeldes nicht zu gefährden, sondern zu akzeptieren. So würde die Weitergabe personenbezogener Informationen an die Polizei von Seiten des Sozialarbeiters zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu den Jugendlichen führen, während für den Polizisten eine bekannte, aber nicht verfolgte Straftat eine Verletzung des Legalitätsprinzips bedeutet. Dementsprechend sollten in der Kooperation die Zuständigkeiten klar definiert und die Arbeitsabläufe voneinander abgegrenzt werden. Wichtigste Voraussetzung für eine fruchtbare Zusammenarbeit stellt zweifelsfrei ein zumindest minimaler Konsens über die Zielsetzung der Aktivitäten dar, in diesem Fall zu verhindern, dass Jugendliche in die Kriminalität abgleiten und für entsprechende politische und soziale Maßnahmen zu werben. Als Modellversuch in Kreuzberg entstanden und später auf die Bezirke Prenzlauer Berg und Marzahn ausgeweitet, ist „KICK“ mittlerweile in zehn Berliner Bezirken mit hohem Anteil an Kindern und Jugendlichen in konfliktträchtigen oder sozialen Brennpunkten und fehlenden Angeboten für eine bedürfnisorientierte Freizeitgestaltung aktiv. Straffällig gewordene Jugendliche werden von den vernehmenden Beamten auf das Projekt aufmerksam gemacht und sollen auf freiwilliger Basis mit den Sozial- und Sportpädagogen von „KICK“ in Kontakt treten. Dort sollen sie über den Sport zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt und in soziale Gruppen integriert werden. Zusätzlich erhalten sie von den Mitarbeitern alltags- und lebensweltorientierte Hilfen und können über weiterführende Beratungs- und Betreuungsangebote Perspektiven für die weitere Lebensplanung erarbeiten. Fürhoff