Zur Betreuung der Kontrollratsdirektive Nr. 23 vom 17. Dezember 1945

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Liebold, Klaus
Erschienen in:Theorie und Praxis der Körperkultur
Veröffentlicht:34 (1985), 5, S. 329-332, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0563-4458, 0323-7605
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199908400945
Quelle:BISp
TY  - JOUR
AU  - Liebold, Klaus
A2  - Liebold, Klaus
DB  - BISp
DP  - BISp
KW  - Besatzung
KW  - Deutschland
KW  - Entwicklung, geschichtliche
KW  - Nachkriegszeit
KW  - Sportgeschichte
KW  - Sportorganisation, nationale
KW  - Sportpolitik
LA  - deu
TI  - Zur Betreuung der Kontrollratsdirektive Nr. 23 vom 17. Dezember 1945
PY  - 1985
N2  - Verf. zeigt auf, dass das bedeutenste Dokument fuer den weiteren Weg des Sports in Deutschland die vom Alliierten Kontrollrat am 17. Dezember 1945 erlassene Direktive Nr. 23 "Beschraenkung und Entmilitasierung des Sportwesens" war. Die Direktive beinhaltete alle wesentlichen Erfahrungen, die in den ersten Monaten nach der Zerschlagung des 3. Reichs auf dem Gebiet des Sports gemacht wurden. Mit der Durchsetzung der Direktive Nr. 23 wurden die jeweiligen Zonenbefehlshaber beauftragt. Sie sollten ueber das erlassene Verbot wachen, dass die "Leitung und Weiterentwicklung aller militaerischen und athletischen Organisationen unter der deutschen Bevoelkerung untersagte. Neben weiteren praezisierenden Bestimmungen der Direktive 23 besagte der Punkt 4, dass das Bestehen nichtmilitaerischer Sportorganisationen mit oertlichen Charakter auf deutschem Gebiet gestattet ist, jedoch duerfen diese Organisationen nicht das Nieveau eines Kreises uebersteigen. Darueber hinaus bedurfte jede neu gegruendete sportliche Organisation "im Territorium" der Genehmigung der oertlichen Besatzungsbehoerde. Außerdem war es verboten, die alten Vereine wieder zu gruenden. Verf. macht deutlich, dass die unterschiedliche Auslegung dieser Direktive durch die verschiedenen Besatungsbehoerden mit deren Auffassung der Besatzungspolitik zusammenhingen. Nach Ansicht von Verf. hatten die Westmaechte bereits zu diesem Zeitpunkt durch ihre Besatzungspolitik mit der Vorbereitung des "Kalten Krieges" gegen die Sowjetunion begonnen. Waehrend in der sowjetischen Besatzungszone nach Meinung von Verf. die Bedingungen der Direktive 23 im vollen Umfang eingeloest wurden, wird den drei westlichen Besatzungszonen der Vorwurf gemacht, die Wiederbelebung der alten Vereine und das Zurueckdraengen der dortigen "antifaschistisch-demokratischen" Sportler bewusst in Kauf zu nehmen.   Lemmer
SP  - S. 329-332
SN  - 0563-4458
JO  - Theorie und Praxis der Körperkultur
IS  - 5
VL  - 34
M3  - Gedruckte Ressource
ID  - PU199908400945
ER  -