Entsorgung des Bade- und Filterspuelwassers vor dem Hintergrund des AOX-Problems

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Czekalla, Christoph
Erschienen in:Archiv des Badewesens
Veröffentlicht:51 (1998), 3, S. 105-107
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0932-3872
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199810304945
Quelle:BISp

Abstract

Die Entsorgung von Becken- und Schlammwasser hat sich aus der Filterspuelung der AOX (adsorbierbare organische Halogene) zum Problemparameter entwickelt. Da im Regelfall von den Genehmigungsbehoerden fuer die Indirekteinleitung in die Schmutzwasserkanaele der Anhang 31 der Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift zur Anwendung kommt und einen AOX-Grenzwert von 0,2 mg/l vorschreibt, bedeutet dies gegenueber dem frueher ueblichen Grenzwert mit 1 mg/l eine drastische Verschaerfung. Ohne ergaenzende Aufbereitungs-Massnahmen (z.B. durch den Einsatz von Pulver-Aktiv-Kohle gemass der DIN 19 643, Teil 2) wuerde jedoch der AOX-Wert von 0,2 mg/l deutlich ueberschritten werden. Insbesondere bei der Verwendung des Beckenwassers als Spuelwasser erhoeht sich der AOX-Wert weit ueber den zulaessigen Grenzwert, da zusaetzlich an den Filterschlamm gebundene AOX in das Schlammwasser gelangt. Hinzu kommt zu dieser Problematik, dass Modernisierungen hinsichtlich der Neufassung der DIN dadurch blockiert werden, dass fuer die Schlammwaesser Einleitungsgenehmigungen in die Schmutzwasserkanaele von vielen Behoerden in Anlehnung an den Anhang 31 nicht erteilt werden. Deshalb diskutiert Verf. kritisch die Anwendbarkeit des Anhangs 31 in Zusammenhang mit genehmigungsrechtlichen Loesungswegen. In Zusammenhang mit dem AOX-Problem werden im folgenden technisch einfache und wirtschaftlich vorteilhafte Loesungsvorschlaege gemacht: 1. AOX-Entfernung aus abzuleitendem Beckenwasser; 2. Standwaesser der Freibadbecken; 3. Schlammwaesser aus der Filterspuelung; 5. Genehmigungsrechtliche Aspekte. Lemmer