Verkehrssicherungspflicht in Tennishallen

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Bibliographische Detailangaben
Autor:Hohl, Michael
Erschienen in:Deutsche Tennis-Zeitung
Veröffentlicht:52 (1998), 8, S. 36-37, Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0176-0599, 0722-5512
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU199809304094
Quelle:BISp

Abstract

Die Verkehrssicherungspflicht kann eintreten, wenn in Tennishallen z.B. die Abstandsflaechen und Schutzmassnahmen nicht ausreichend sind. Hieraus resultierende Verletzungen eines Spielers koennen vom Spieler selbst oder seinem Versicherer gegenueber dem Eigentuemer oder dem Betreiber der Tennishalle geltend gemacht werden. -cho-