Die Partizipationsrechte gesellschaftlicher Gruppen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk : zum Anspruch des Landessportbundes Hessen e.V. auf Partizipation am Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk
Gespeichert in:
Autor: | Richer, Reinhart |
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Veröffentlicht: | Berlin: Vistas Verl. (Verlag), 1988, 63 S. S., Lit. |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Monografie |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISBN: | 3891580363 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU198910036356 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks sind die bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Landes Hessen vertreten. Der Landessportbund Hessen gehoert nicht zu den im Gesetz genannten Gruppen, die zur Entsendung eines Vertreters in den Rundfunkrat berechtigt sind. Verf. stellt fest, dass allein eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage kommt, um eine Partizipation des Landessportbundes am Hessischen Rundfunk zu erreichen. Er weist jedoch darauf hin, dass hinsichtlich des Verfassungsauftrages zur Fortentwicklung der Rundfunkordnung fuer den hier vorliegenden Sachverhalt noch keine gefestigte Rechtslage besteht und von daher ein prozessuales Risiko mit in Betracht zu ziehen ist. Winter