Die Partizipationsrechte gesellschaftlicher Gruppen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk : zum Anspruch des Landessportbundes Hessen e.V. auf Partizipation am Rundfunkrat des Hessischen Rundfunk

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Richer, Reinhart
Veröffentlicht:Berlin: Vistas Verl. (Verlag), 1988, 63 S. S., Lit.
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Monografie
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISBN:3891580363
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU198910036356
Quelle:BISp

Abstract

Im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks sind die bedeutsamen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen des Landes Hessen vertreten. Der Landessportbund Hessen gehoert nicht zu den im Gesetz genannten Gruppen, die zur Entsendung eines Vertreters in den Rundfunkrat berechtigt sind. Verf. stellt fest, dass allein eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage kommt, um eine Partizipation des Landessportbundes am Hessischen Rundfunk zu erreichen. Er weist jedoch darauf hin, dass hinsichtlich des Verfassungsauftrages zur Fortentwicklung der Rundfunkordnung fuer den hier vorliegenden Sachverhalt noch keine gefestigte Rechtslage besteht und von daher ein prozessuales Risiko mit in Betracht zu ziehen ist. Winter