Benachteiligung von Schuelerinnen beim Sportunterricht. Aufgezeigt am Beispiel des Sportabiturs in der Leichtathletik
Gespeichert in:
Autor: | Lennartz, Karl |
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Erschienen in: | Sportunterricht |
Veröffentlicht: | 33 (1984), 10, S. 391-393 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0342-2402 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU198503023352 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Schuelerinnen, die Sport als Leistungsfach gewaehlt haben, werden bei der Abiturpruefung in NRW dadurch benachteiligt, dass ihnen nur 12 Disziplinen zur Auswahl zur Verfuegung stehen, den Jungen jedoch 20. Vernachlaessigt wird vor allem der Langstreckenlauf. So haben nur die Jungen die Moeglichkeit, eine oder auch zwei Langstrecken zu waehlen. Die Maedchen koennen lediglich 800 und 1500 m laufen. Verf. empfiehlt eine dringende Ueberarbeitung der Abiturpruefungsordnung im Fach Leichtathletik. Schiffer