Benachteiligung von Schuelerinnen beim Sportunterricht. Aufgezeigt am Beispiel des Sportabiturs in der Leichtathletik

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Lennartz, Karl
Erschienen in:Sportunterricht
Veröffentlicht:33 (1984), 10, S. 391-393
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0342-2402
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU198503023352
Quelle:BISp

Abstract

Schuelerinnen, die Sport als Leistungsfach gewaehlt haben, werden bei der Abiturpruefung in NRW dadurch benachteiligt, dass ihnen nur 12 Disziplinen zur Auswahl zur Verfuegung stehen, den Jungen jedoch 20. Vernachlaessigt wird vor allem der Langstreckenlauf. So haben nur die Jungen die Moeglichkeit, eine oder auch zwei Langstrecken zu waehlen. Die Maedchen koennen lediglich 800 und 1500 m laufen. Verf. empfiehlt eine dringende Ueberarbeitung der Abiturpruefungsordnung im Fach Leichtathletik. Schiffer