Deutsch-Argentinisches Abkommen ueber Entwicklungshilfe im Sportstaettenbau

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Englischer übersetzter Titel:Convenio Aleman-Argentino sobro el fomenta de la construccion de instalaciones deportivas
Autor:Roskam, Frieder
Erschienen in:sb : internationale Fachzeitschrift für Sportstätten und Freizeitanlagen
Veröffentlicht:5 (1971), 5, S. 563-571 (spanisch). S. 572-575 (de
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch
ISSN:0036-102X, 2198-4271
Schlagworte:
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU197303003386
Quelle:BISp

Abstract

Aufgrund des 1970 zwischen beiden Laendern abgeschlossenen Entwicklungshilfeabkommens im Sport wurde fuer den Bereich des Sportstaettenbaus folgender Aufgabenkatalog praezisiert: 1. Grundlagenforschung und allgemeine Entwicklungsaufgaben; 1. 1 Planungsgrundlagen fuer den Bedarf an Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen; 1. 2 Objektplanung (Baurichtlinien); 1. 3 Planung von Modellanlagen fuer unterschiedlich grosse Einzugsgebiete (Leitplanung); 1. 4 Aufstellung von Grundlagen fuer die Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen; 2. Hilfe bei der Planerischen Vorbereitung und Durchfuehrung von Einzelprojekten. Solche Einzelprojekte sind ein Institut fuer Leibeserziehung in Buenos Aires, ein Leistungszentrum fuer den Spitzensport, ein Zentrum fuer Talentfoerderung und ein Nationalstadion. Die Durchfuehrung wurde 1970 begonnen, der Schwerpunkt der Arbeiten liegt in den Jahren 1971 und 1972. Die Planung fuer das Institut fuer Leibeserziehung in Buenos Aires ist detailliert aufgefuehrt nach Bedarfsberechnung fuer Hallen- und Freianlagen, Flaechen- und Raumprogramm fuer die entsprechenden Anlagen, die auch Hoersaele, Seminare etc. umfassen. Hommel