Die hygienischen Anforderungen an das Schwimmbeckenwasser in den neuen Richtlinien fuer Baederbau und Baederbetrieb
Autor: | Carlson, S.; Haesselbarth, U. |
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Erschienen in: | Archiv des Badewesens |
Veröffentlicht: | 25 (1972), 3, S. 105-106 |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Zeitschriftenartikel |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
ISSN: | 0932-3872 |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU197303003368 |
Quelle: | BISp |
Abstract
Eine staendige, wirksame Ueberpruefung der Desinfektion des Badewassers ergibt sich aus der Kombination der Oxydierbarkeitswerte, der Ueberpruefung des Gehalts an Ammonium und Nitritt und dem Gehalt des Desinfektionsmittels. Dabei ist zu beobachten, dass der Grenzwert an Ammonium keinesfalls ueberschritten wird. Die wesentliche Neuerung der Richtlinien ist die Vorschrift, dass fuer die Konzentration des Desinfektionsmittels Mindest- und Maximalwerte beachtet werden muessen (z.B. Chlor: 0,5 - 0,6 mg/Ltr.). Ein staendiges Abfuehren des Badewassers (gleichmaessig anallen Stellen des Beckens) und gleichmaessiger Zulauf frischen Wassers bewirkt einen regelmaessigen Wasseraustausch. Um das zur Saeuberung des Wassers notwendige Verfahren Flockung-Filterung-Ozon-Aktivkohlefilterung exakt und wirkungsvoll durchfuehren zu koennen, muss dessen Abhaengigkeit von der Nennbelastung des Bades ermittelt werden. Eine Primaerreinigung des oberflaechennahen Bereiches des Wassers geschieht durch eine Ueberlaufrinne. Die Kontrolle der Effektivitaet der Desinfektion geschieht durch die Messung des Redoxpotentials. Habel