Die hygienischen Anforderungen an das Schwimmbeckenwasser in den neuen Richtlinien fuer Baederbau und Baederbetrieb

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Autor:Carlson, S.; Haesselbarth, U.
Erschienen in:Archiv des Badewesens
Veröffentlicht:25 (1972), 3, S. 105-106
Format: Literatur (SPOLIT)
Publikationstyp: Zeitschriftenartikel
Medienart: Gedruckte Ressource
Sprache:Deutsch
ISSN:0932-3872
Schlagworte:
Bad
Online Zugang:
Erfassungsnummer:PU197303003368
Quelle:BISp

Abstract

Eine staendige, wirksame Ueberpruefung der Desinfektion des Badewassers ergibt sich aus der Kombination der Oxydierbarkeitswerte, der Ueberpruefung des Gehalts an Ammonium und Nitritt und dem Gehalt des Desinfektionsmittels. Dabei ist zu beobachten, dass der Grenzwert an Ammonium keinesfalls ueberschritten wird. Die wesentliche Neuerung der Richtlinien ist die Vorschrift, dass fuer die Konzentration des Desinfektionsmittels Mindest- und Maximalwerte beachtet werden muessen (z.B. Chlor: 0,5 - 0,6 mg/Ltr.). Ein staendiges Abfuehren des Badewassers (gleichmaessig anallen Stellen des Beckens) und gleichmaessiger Zulauf frischen Wassers bewirkt einen regelmaessigen Wasseraustausch. Um das zur Saeuberung des Wassers notwendige Verfahren Flockung-Filterung-Ozon-Aktivkohlefilterung exakt und wirkungsvoll durchfuehren zu koennen, muss dessen Abhaengigkeit von der Nennbelastung des Bades ermittelt werden. Eine Primaerreinigung des oberflaechennahen Bereiches des Wassers geschieht durch eine Ueberlaufrinne. Die Kontrolle der Effektivitaet der Desinfektion geschieht durch die Messung des Redoxpotentials. Habel