Dopingbekämpfung im Kontext Olympischer Spiele

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Bibliographische Detailangaben
Leiter des Projekts:Nolte, Martin (Deutsche Sporthochschule Köln / Institut für Sportrecht, Tel.: 0221 4982-6088, m.nolte at dshs-koeln.de)
Mitarbeiter:Wördehoff, Alexandra (Deutsche Sporthochschule Köln / Institut für Sportrecht, Tel.: 0221 49826081, a.woerdehoff at dshs-koeln.de)
Forschungseinrichtung:Deutsche Sporthochschule Köln / Institut für Sportrecht
Finanzierung:Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Aktenzeichen: 072082/16-17)
Kooperationspartner:Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland
Format: Projekt (SPOFOR)
Sprache:Deutsch
Projektlaufzeit:06/2016 - 05/2017
Schlagworte:
Erfassungsnummer:PR020160700112
Quelle:profi - Projektinformationssystem

Ziel

Aus der Gemengelage von verschiedenen Anti-Doping-Regularien (WADC, Regularien der Fachverbände, NADC) auf internationaler sowie nationaler Ebene einschließlich deren Ingerenzen sowie Grenzen aus (zwischen-)staatlichem Recht ergeben sich rechtspraktische Fragestellungen der Dopingbekämpfung im Kontext Olympischer Spiele. Zwei von ihnen sind besonders dringlich und sollen im Rahmen dieses Projekt auf methodologisch geordnetem Wege beantwortet werden:

Planung

1. Zum ersten ist fraglich, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Zuständigkeit der Welt Anti-Doping-Agentur zur Durchführung von Dopingkontrollen im Kontext Olympischer Spiele gilt.
2. Zum zweiten ist fraglich, welche Rechtswirkungen mit potenziellen Grenzziehungen staatlichen Rechts für die Regelkonformität ("compliant"/"non-compliant") der nationalen Dopingbekämpfung verbunden sind.
A. Auslegung der Vorschiften des IOC, des WADC, der internationalen Fachverbände sowie des NADC mit Blick auf Zuständigkeitsfragen für Dopingkontrollen im Kontext Olympischer Spiele.
B. Auswertung der Regelkonformität des NADC im Verhältnis zum WADC mit Blick auf den Justizgewährungsanspruch von Athleten im Lichte jüngster Rechtsprechung und ADG.
C. Beurteilung der Zulässigkeit angehobener Regelsperren infolge von Dopingvergehen mit Blick auf die Berufsfreiheit im Lichte nationaler Rechtsprechung (OLG München).
D. Materiell-rechtliche Vereinbarkeit der Meldepflichten nach dem NADC mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Athleten auch unter Berücksichtigung des ADG.
E. Verfassen des Projektberichts.
F. Vorbereitung und Durchführung eines Veranstaltung/Workshops zur Präsentation der Ergebnisse.

Ergebnisse

Das Vorhaben wird nach Rücksprache sowie in Abstimmung mit der NADA Deutschland durchgeführt. Die Ergebnisse des Vorhabens bestehen in der Beantwortung zentraler Fragen zur Dopingbekämpfung im Kontext Olympischer Spiele. Damit dienen sie in erster Linie der rechtspraktischen sowie argumentativen Information der NADA Deutschland, damit diese ihre Tätigkeiten an den Ergebnissen des Vorhabens im Kontext Olympischer Spiele ausrichten kann. Darüber hinaus werden die Ergebnisse dem IOC, dem Deutschen Olympischen Sportbund sowie den olympischen (inter-)nationalen Sportfachverbänden zur Verfügung gestellt.
Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse geschieht im Eigenverlag des Instituts für Sportrecht als Band 7 der Studienreihe (DinA 5, kaschiert). Bei entsprechendem Bedarf wird die Studie ins Englische/Französische übersetzt.
Parallel zur Veröffentlichung ist die Vorstellung der Studienergebnisse im Rahmen eines Symposiums bzw. Workshops geplant. Zu diesem werden interessierte Verbände eingeladen. Deren Vertreter sollen hierbei nicht nur über die Ergebnisse der Studie, sondern zugleich über die Chancen und Verbesserungsmöglichkeiten der Dopingbekämpfung informiert werden.