Zuständigkeit für Dopingkontrollen im Kontext Olympischer Spiele
Gespeichert in:
Autor: | Brägger, Rafael; Scherrer, Urs |
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Erschienen in: | Dopingbekämpfung im Kontext Olympischer Spiele |
Veröffentlicht: | Köln: 2017, S. 14-53, Lit. |
Herausgeber: | Deutsche Sporthochschule Köln / Institut für Sportrecht |
Format: | Literatur (SPOLIT) |
Publikationstyp: | Sammelwerksbeitrag |
Medienart: | Gedruckte Ressource |
Sprache: | Deutsch |
Schlagworte: | |
Online Zugang: | |
Erfassungsnummer: | PU201711010346 |
Quelle: | BISp |
Abstract des Autors
Die einschlägige Regelung im IOC Regelwerk erscheint auf den ersten Blick klar: Während des Zeitraums der Olympischen Spiele besteht eine Zuständigkeit des IOC zur Durchführung von Dopingkontrollen. Dabei handelt es sich aber lediglich um einen Grundsatz, der verschiedenen Ausnahmen unterliegt. Diese Ausnahmen und das Zusammenspiel der Vorschriften des IOC mit denjenigen anderer Antidopingorganisationen wiederum führen zu diversen Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Zuständigkeiten dieser Antidopingorganisationen, unter ihnen die nationale Anti-Doping Agentur NADA. Die Untersuchung dieser Fragen bildet den Gegenstand des vorliegenden Beitrags.